Welche Ausschüsse bildet der Rat?
Gemäß § 71
Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren
beratende Ausschüsse bilden. Grundsätzlich ist es in das Ermessen der
Ratsfrauen und Ratsherren gestellt, welche und wie viele Ausschüsse gebildet
werden. In der abgelaufenen Wahlperiode bestanden folgende vier Ratsausschüsse:
- Finanz- und Betriebsausschuss
(zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten –
Betriebsausschuss zuständig für Eigenbetriebe
Wasserwerk und Abwasserbeseitigung)
- Bau-, Umwelt- und
Planungsausschuss (zuständig auch für Landwirtschaft)
- Ausschuss für Tourismus,
Mobilität und Klima
- Schul-, Jugend- und
Sozialausschuss (zuständig auch für Senioren- und
Sportangelegenheiten)
Seitens
der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei der Anzahl und der Aufgabenzuteilung
der genannten Ausschüsse zu belassen.
Wieviel Mitglieder haben die Fachausschüsse?
Bevor es
zu einer Zuteilung kommen kann, muss die Mitgliederstärke der Fachausschüsse
festgelegt werden. Die Ratsfrauen und Ratsherren legen die Zahl der Sitze in
den Ausschüssen fest (durch Einzelbeschluss oder entsprechende Regelungen in
der Geschäftsordnung).
In der
abgelaufenen Wahlperiode bestanden die Ausschüsse aus sieben Mitgliedern. Hinzu
kamen die sog. „anderen Personen“ gem. § 71 Abs. 7 NKomVG (= fachkundige
Bürger). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei dieser
Mitgliederstärke zu belassen.
Wie erfolgt die Zuteilung der
Ratsfrauen und Ratsherren auf die Fachausschüsse?
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden
die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der
Sitze auf die Benennung der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Mitglieder der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur
Mitgliederzahl aller Fraktionen oder Gruppenverteilt werden. Für die
(Fach-)Ausschussbildung gilt das Verteilungsverfahren nach d´Hondt. Die
Gesetzesänderung wurde voraussichtlich am 13.10.2021 im Nds. Landtag
beschlossen.
Bei sieben Ausschussmitgliedern
stellt sich die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen wie folgt dar:
Sitzverteilung Fachausschüsse gem. § 71. Abs. 2 NKomVG
7 Ausschusssitze
Der Ratsvertreter der AfD kann gem. 71 Abs. 4 NKomVG in einem Ausschuss
seiner Wahl beratendes Mitglied werden.
Berechnung:
|
CDU-Fraktion
(8 Sitze) |
SPD-Fraktion (5 Sitze) |
Grüne-Fraktion (4 Sitze) |
FDP
(2 Sitze) |
./. 1 |
8 1.
Zugriff |
5 2.
Zugriff |
4 3.
Zugriff |
2
7. Zugriff |
./. 2 |
4 4. Zugriff |
2,5 6.
Zugriff |
2 7.
Zugriff |
1 |
./. 3 |
2,66
5. Zugriff |
1,66 |
1,33 |
0,66 |
Ausschussmitglieder |
3
Ausschussmitglieder |
2
Ausschussmitglieder |
1
Ausschussmitglied + Losentscheid Grüne / FDP |
0
Ausschussmitglieder + Losentscheid Grüne / FDP |
Bei Losentscheid zugunsten der Grünen-Fraktion
erhält die FDP-Fraktion ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 NKomVG.
Es
erhalten die CDU-Fraktion 3, die SPD-Fraktion 2 und die Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen 1 Ausschussmitglied. Beim 7. Sitz entscheide das Los zwischen der
FDP-Fraktion und der Grünen-Fraktion. Das Los zieht gem. § 71 Abs. 2 NKomVG der
/ die Ratsvorsitzende.
Beschlussvorschlag:
1.
Für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 bildet der Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Ausschüsse:
- Finanz- und Betriebsausschuss
(zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten)
- Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (zuständig
auch für Landwirtschaft)
- Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
(zuständig auch für Senioren- und Sportangelegenheiten)
2.
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt, dass die Ausschüsse aus
jeweils 7 Ratsmitgliedern bestehen. Dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
gehören kraft Gesetzes ein Lehrervertreter und ein Elternvertreter
(stimmberechtigt nur in Schulangelegenheiten) an.
Dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss gehört ein Vertreter des
Gewerbevereins „Wir für Bad Rothenfelde“ an.
Dem Ausschuss für Tourismus, Mobiliät und Klima gehört ein Vertreter des
DEHOGA-Ortsverbandes Bad Rothenfelde an.
Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden wie folgt namentlich
benannt.
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
CDU |
|
CDU |
|
CDU |
|
SPD |
|
SPD |
|
Grüne |
|
Loseentscheid Grüne / FDP Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP |
|
Andere Person gem. § 71 Abs. 7 NKomVG |
1 Vertreter „Wir für Bad Rothenfelde“ |
Finanz- und Betriebsausschuss
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
CDU |
|
CDU |
|
CDU |
|
SPD |
|
SPD |
|
Grüne |
|
Loseentscheid Grüne
/ FDP Bei Losentsch.
zugunsten Grüne – Grundmandat FDP |
|
Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
CDU |
|
CDU |
|
CDU |
|
SPD |
|
SPD |
|
Grüne |
|
Loseentscheid Grüne / FDP Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP |
|
Andere Person gem. § 71 Abs. 7 NKomVG |
1 Vertreter DEHOGA |
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
CDU |
|
CDU |
|
CDU |
|
SPD |
|
SPD |
|
Grüne |
|
Loseentscheid Grüne / FDP Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP |
|
Rektorin Grundschule |
Stimmrecht bei Schulangelegenheiten |
Vertreter*in Elternschaft |
Stimmrecht bei Schulangelegenheiten |
Seniorenbeauftragte |
|
Der Ratsvertreter der AfD wird gem. § 71 Abs. 4 NKomVG in einem
Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied.
3. Verteilung der
Ausschussvorsitze gem. § 71 Abs. 2 NKomVG
|
CDU-Fraktion (8 Sitze) |
SPD-Fraktion
(5 Sitze) |
Grüne-Fraktion
(4 Sitze) |
FDP (2 Sitze) |
./. 1 |
8 1.
Zugriff |
5 2.
Zugriff |
4 3.
Zugriff |
2 |
./. 2 |
4 4. Zugriff |
2,5 |
2 |
1 |
./. 3 |
2,66 |
1,66 |
1 |
0,66 |
- Zugriff: CDU
- Zugriff: SPD
- Zugriff: Bündnis 90 / Die Grünen.
- Zugriff: CDU
Die
CDU-Fraktion erhält 2 Ausschussvorsitze, die SPD-Fraktion und die Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen jeweils 1 Ausschussvorsitz. Sie werden wie folgt
benannt:
Ausschuss |
Vorsitz |
Stellv. Vorsitz |
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss |
||
Finanz- und Betriebsausschuss |
||
Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima |
|
|
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss |
4.
Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG werden
die Sitzverteilung und die Ausschussbe-setzungen hiermit festgestellt.