Betreff
Bildung der Fach- und sondergesetzlichen Ausschüsse
Vorlage
Y/2021/009
Art
Beschlussvorlage

Welche Ausschüsse bildet der Rat?

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Grundsätzlich ist es in das Ermessen der Ratsfrauen und Ratsherren gestellt, welche und wie viele Ausschüsse gebildet werden. In der abgelaufenen Wahlperiode bestanden folgende vier Ratsausschüsse:

 

  • Finanz- und Betriebsausschuss (zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten –

Betriebsausschuss zuständig für Eigenbetriebe Wasserwerk und Abwasserbeseitigung)

  • Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (zuständig auch für Landwirtschaft)
  • Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima
  • Schul-, Jugend- und Sozialausschuss (zuständig auch für Senioren- und Sportangelegenheiten)

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei der Anzahl und der Aufgabenzuteilung der genannten Ausschüsse zu belassen.

 

 

Wieviel Mitglieder haben die Fachausschüsse?

 

Bevor es zu einer Zuteilung kommen kann, muss die Mitgliederstärke der Fachausschüsse festgelegt werden. Die Ratsfrauen und Ratsherren legen die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest (durch Einzelbeschluss oder entsprechende Regelungen in der Geschäftsordnung).

 

In der abgelaufenen Wahlperiode bestanden die Ausschüsse aus sieben Mitgliedern. Hinzu kamen die sog. „anderen Personen“ gem. § 71 Abs. 7 NKomVG (= fachkundige Bürger). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, es bei dieser Mitgliederstärke zu belassen.

 

 

 

Wie erfolgt die Zuteilung der Ratsfrauen und Ratsherren auf die Fachausschüsse?

 

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG werden die Ausschüsse in der Weise gebildet, dass die vom Rat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennung der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Mitglieder der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen oder Gruppenverteilt werden. Für die (Fach-)Ausschussbildung gilt das Verteilungsverfahren nach d´Hondt. Die Gesetzesänderung wurde voraussichtlich am 13.10.2021 im Nds. Landtag beschlossen.

 

 

 

Bei sieben Ausschussmitgliedern stellt sich die Sitzverteilung auf die einzelnen Fraktionen wie folgt dar:

 

 

Sitzverteilung Fachausschüsse gem. § 71. Abs. 2 NKomVG

 

7 Ausschusssitze

 

Der Ratsvertreter der AfD kann gem. 71 Abs. 4 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

 

Berechnung:

 

 

CDU-Fraktion (8 Sitze)

SPD-Fraktion  (5 Sitze)

Grüne-Fraktion  (4 Sitze)

FDP (2 Sitze)

./. 1

8         1. Zugriff

5        2. Zugriff

4       3. Zugriff

2      7. Zugriff

./. 2

4         4. Zugriff

2,5     6. Zugriff

2       7. Zugriff

1

./. 3

2,66   5. Zugriff

1,66

1,33

0,66

Ausschussmitglieder

3 Ausschussmitglieder

2 Ausschussmitglieder

1 Ausschussmitglied + Losentscheid Grüne / FDP

0 Ausschussmitglieder + Losentscheid Grüne / FDP

 

Bei Losentscheid zugunsten der Grünen-Fraktion erhält die FDP-Fraktion ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 NKomVG.

 

Es erhalten die CDU-Fraktion 3, die SPD-Fraktion 2 und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 1 Ausschussmitglied. Beim 7. Sitz entscheide das Los zwischen der FDP-Fraktion und der Grünen-Fraktion. Das Los zieht gem. § 71 Abs. 2 NKomVG der / die Ratsvorsitzende.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 bildet der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Ausschüsse:

 

  • Finanz- und Betriebsausschuss (zuständig auch für Feuerwehrangelegenheiten)
  • Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss (zuständig auch für Landwirtschaft)
  • Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima
  • Schul-, Jugend- und Sozialausschuss (zuständig auch für Senioren- und Sportangelegenheiten)

 

2.

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt, dass die Ausschüsse aus jeweils 7 Ratsmitgliedern bestehen. Dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gehören kraft Gesetzes ein Lehrervertreter und ein Elternvertreter (stimmberechtigt nur in Schulangelegenheiten) an.

 

Dem Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss gehört ein Vertreter des Gewerbevereins „Wir für Bad Rothenfelde“ an.

 

Dem Ausschuss für Tourismus, Mobiliät und Klima gehört ein Vertreter des DEHOGA-Ortsverbandes Bad Rothenfelde an.

 

Die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse werden wie folgt namentlich benannt.

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

 

CDU

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

SPD

 

 

SPD

 

 

Grüne

 

Loseentscheid Grüne / FDP

Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP

 

 

Andere Person gem.

§ 71 Abs. 7 NKomVG

 

1 Vertreter „Wir für Bad Rothenfelde“

 

 

 

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

 

CDU

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

SPD

 

 

SPD

 

 

Grüne

 

Loseentscheid Grüne / FDP

Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP

 

 

 

 

 

Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

 

CDU

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

SPD

 

 

SPD

 

 

Grüne

 

Loseentscheid Grüne / FDP

Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP

 

Andere Person gem.

§ 71 Abs. 7 NKomVG

1 Vertreter DEHOGA

 

 

 

 

 

Schul-, Jugend- und Sozialausschuss

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

 

CDU

 

 

CDU

 

 

CDU

 

 

SPD

 

 

SPD

 

 

Grüne

 

Loseentscheid Grüne / FDP

Bei Losentsch. zugunsten Grüne – Grundmandat FDP

 

 

 

Rektorin Grundschule

 

Stimmrecht bei Schulangelegenheiten

 

Vertreter*in Elternschaft

 

Stimmrecht bei Schulangelegenheiten

 

 

Seniorenbeauftragte

 

 

 

 

Der Ratsvertreter der AfD wird gem. § 71 Abs. 4 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Verteilung der Ausschussvorsitze gem. § 71 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

CDU-Fraktion (8 Sitze)

SPD-Fraktion  (5 Sitze)

Grüne-Fraktion  (4 Sitze)

FDP (2 Sitze)

./. 1

8         1. Zugriff

5        2. Zugriff

4       3. Zugriff

2

./. 2

4         4. Zugriff

2,5

2

1

./. 3

2,66   

1,66

1

0,66

 

 

  1. Zugriff:           CDU
  2. Zugriff:            SPD
  3. Zugriff:           Bündnis 90 / Die Grünen.
  4. Zugriff:           CDU

 

 

 

Die CDU-Fraktion erhält 2 Ausschussvorsitze, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen jeweils 1 Ausschussvorsitz. Sie werden wie folgt benannt:

 

Ausschuss

Vorsitz

Stellv. Vorsitz

 

Bau-, Umwelt- und

Planungsausschuss

Finanz- und

Betriebsausschuss

Ausschuss für Tourismus, Mobilität und Klima

 

Schul-, Jugend- und

Sozialausschuss

 

 

4.

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG werden die Sitzverteilung und die Ausschussbe-setzungen hiermit festgestellt.