Gemäß §
138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung vom Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der
Bürgermeister zu berücksichtigen, sofern er nicht zum Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt ist oder darauf verzichtet.
Die
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht
bislang – wie bei den übrigen Ratsausschüssen auch – aus sieben Ratsmitgliedern.
Die Verwaltung schlägt vor, es dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.
Hinweis:
Die
Mitglieder des Betriebsausschusses „Bäderbetriebe“ und der
„Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH“
entsprechen auch denen der Gesellschafterversammlung Kur GmbH. Der Vertreter
der Gemeinde / Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung Kur und Touristik GmbH
wird von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH gewählt (in der Regel ist
dies der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).
Die
Vorschriften des § 71 NKomVG finden hinsichtlich der Bildung und Besetzung
analog Anwendung.
Der
Ratsvertreter der AfD findet gem. § 71 Abs. 6 NKomVG für die Besetzung der
Gesellschafterversammlung keine Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt,
dass die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde aus sieben
Ratsmitgliedern besteht.
2.
Die CDU-Fraktion erhält 3, die SPD-Fraktion
2 Sitze, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mindestens 1 (ggf. durch
Losentscheid 2 Sitze) und
die FDP-Fraktion erhält durch Losentscheid 1 Sitz oder bei Niederlage im
Losentscheid ein Grundmandat.
3.
Folgende Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gewählt:
Fraktion
/ Gruppe |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
|
|
CDU |
|
|
CDU |
|
|
SPD |
|
|
SPD |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
|
|
Losentscheid zwischen Grüne und FDP |
|
|
Ggf. Grundmandat für die
FDP-Fraktion § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
Vorsitzende/r:
Stellv. Vorsitzende/r:
4.
Gemäß § 71
Abs. 5 NKomVG wird die Sitzverteilung und die Besetzung der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.