Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des
Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. September
2021 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis September 2021
durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und
Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Abschließend heißt es: Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
- entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO
Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum
31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der
beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigbetrVO
Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht festzustellen und
zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die
Verwendung der Gewinne zu beschließen.
Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2020 und der
Lagebericht 2020 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr
2020 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich
„Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf 63.295,12
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 61.383,17
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 98.382,95
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von -96.471,00
€
Þ Der Jahresgewinn
„Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf 76.896,20
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 7.348,99
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
65.210,73 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 4.336,48
€
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 68.732,16
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.