Betreff
11. Änderungssatzung zur Wasserabgabensatzung
Vorlage
Y/2021/022
Art
Beschlussvorlage

11. Änderungssatzung

 

zur Satzung

über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die

öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde

(Wasserabgabensatzung)

vom 16. Dezember 2021

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700) sowie der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700) hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 16.12.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

§ 15  - Gebührensatz -

erhält folgende Fassung:

 

Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von

1,47 € netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer erhoben.

 

 

Artikel II

 

Die 11. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Bad Rothenfelde, 16. Dezember 2021

 

 

GEMEINDE ROTHENFELDE

 

    (Siegel)

 

Rehkämper

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Wasserabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.