11. Änderungssatzung
zur Satzung
über die Erhebung von Beiträgen und
Gebühren für die
öffentliche Wasserversorgung der
Gemeinde Bad Rothenfelde
(Wasserabgabensatzung)
vom 16. Dezember 2021
Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700) sowie der §§ 2
und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20.
April 2017 (Nds. GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 13. Oktober 2021 (Nds. GVBl. S. 700) hat der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde am 16.12.2021 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel
I
§ 15 - Gebührensatz -
erhält
folgende Fassung:
Für die
Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von
1,47 € netto
zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer erhoben.
Artikel
II
Die 11.
Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Bad
Rothenfelde, 16. Dezember 2021
GEMEINDE
ROTHENFELDE
(Siegel)
Rehkämper
Bürgermeister
Beschlussvorschlag:
Die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Wasserabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.