Betreff
Wahl einer Schiedsperson
Vorlage
Y/2021/037
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 01.05.2021 hat Herr Helmut Nollmann angekündigt aus Altersgründen nicht wieder für eine Wiederwahl für das Amt des Schiedsmanns zur Verfügung zu stehen.

In der VA-Sitzung vom 11.05.2021 hatte Herr Bürgermeister Rehkämper hierzu im Verwaltungsbericht eigens berichtet und auch die Politik um entsprechende Vorschläge für die Nachfolge von Herrn Nollmann gebeten.  Des Weiteren wurde Ende August 2021 über die Internetseite der Gemeinde Bad Rothenfelde und den Teuto-Express eine öffentliche Ausschreibung durch das Hauptamt geschaltet. Auf diese Ausschreibung haben sich drei Personen (zwei Bewerber mit Wohnsitz in Dissen und eine Person mit Wohnsitz in Bad Rothenfelde) beworben. Der Bad Rothenfelder Bewerber war leider nicht zum Auswahlgespräch erschienen.

 

In einem Auswahlgespräch am 16.11.2021 hatte sich Herr Manfred Nümann als geeignetster Bewerber herauskristallisiert.

 

Gem. § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) sollen die Bewerber im Schiedsamtsbezirk wohnen. Hiervon kann aber lt. Auskunft der Direktorin des Amtsgerichtes Bad Iburg, Frau Susanne Kirchhoff, und dem Justizministerium Niedersachsen abgesehen werden, wenn der Bewerber eine enge Beziehung zum Bezirk des Schiedsamtes führt. Dies ist im Fall von Herrn Nümann eindeutig zu bestätigen.

 

Die Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 1 NSchÄG vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.

 

Die gewählte Schiedsperson bedarf nach § 5 NSchÄG der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg und wird nach § 6 NSchÄG von der Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg förmlich verpflichtet.   

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Manfred Nümann, Osnabrücker Straße 139, 49201 Dissen a.T.W., wird mit Wirkung vom 01.05.2022 zum Schiedsmann der Gemeinde Bad Rothenfelde gewählt.