Betreff
Radverkehrsförderung - Grundsatzbeschluss
Vorlage
2015/093
Aktenzeichen
Hauptabteilung/Tw
Art
Beschlussvorlage

Im Sommer 2015 ist die Gemeinde Bad Rothenfelde der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens (AGFK) beigetreten. Damit verfolgt sie die Absicht, einerseits durch ein Engagement in der AGFK die Vernetzung mit anderen Akteuren der Radverkehrsförderung zu verstärken und andererseits die Möglichkeit der Zertifizierung zu nutzen.

Damit soll die langjährig praktizierte Radverkehrsförderung der Gemeinde nachhaltig gestärkt werden. Durch die zahlreichen Maßnahmen insbesondere im Bereich der Radverkehrsinfra-struktur, der vielfältigen, radverkehrsrelevanten Fahrradtouristischen Angebote und dem beschlossenen Klimaschutzkonzept hat Bad Rothenfelde eine gute Ausgangslage, die Zertifizierungskriterien zu erfüllen.

Eine Voraussetzung für die Zertifizierung ist ein politischer Grundsatzbeschluss. Die Gemeinde hat bereits seit Jahren gerade im Bereich des Infrastrukturausbaues (z.B. Frankfurter Straße), des Tourismusses und der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten (flächendeckend Tempo 30) auf pragmatische Art und Weise den Radverkehr gefördert, ohne einen Grundsatzbeschluss hierfür zu haben.

Um die Zertifizierung durch das MW erlangen zu können, ist jedoch ein Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung erforderlich. Basis des Grundsatzbeschlusses ist das erstellte Leitbild. Das Leitbild baut im Wesentlichen auf die SHP Gutachten und das Klimaschutzkonzept auf und stellt in strukturierter Form dar, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat und welche Ziele sie verfolgt bzw. erreichen möchte.

Nach Beschluss  soll der Antrag zur Zertifizierung beim MW eingereicht werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, den Radverkehr als ein für das Heilbad Bad Rothenfelde geeignetes Verkehrsmittel zum Wohle seiner Bürger und Gäste besonders zu fördern.