Im Sommer 2015 ist die Gemeinde Bad
Rothenfelde der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen Niedersachsens
(AGFK) beigetreten. Damit verfolgt sie die Absicht, einerseits durch ein
Engagement in der AGFK die Vernetzung mit anderen Akteuren der Radverkehrsförderung
zu verstärken und andererseits die Möglichkeit der Zertifizierung zu nutzen.
Damit soll die langjährig praktizierte
Radverkehrsförderung der Gemeinde nachhaltig gestärkt werden. Durch die
zahlreichen Maßnahmen insbesondere im Bereich der Radverkehrsinfra-struktur,
der vielfältigen, radverkehrsrelevanten Fahrradtouristischen Angebote und dem
beschlossenen Klimaschutzkonzept hat Bad Rothenfelde eine gute Ausgangslage,
die Zertifizierungskriterien zu erfüllen.
Eine Voraussetzung für die Zertifizierung
ist ein politischer Grundsatzbeschluss. Die Gemeinde hat bereits seit Jahren
gerade im Bereich des Infrastrukturausbaues (z.B. Frankfurter Straße), des
Tourismusses und der straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten (flächendeckend
Tempo 30) auf pragmatische Art und Weise den Radverkehr gefördert, ohne einen
Grundsatzbeschluss hierfür zu haben.
Um die Zertifizierung durch das MW erlangen
zu können, ist jedoch ein Grundsatzbeschluss zur Radverkehrsförderung erforderlich.
Basis des Grundsatzbeschlusses ist das erstellte Leitbild. Das Leitbild baut im
Wesentlichen auf die SHP Gutachten und das Klimaschutzkonzept auf und stellt in
strukturierter Form dar, welche Maßnahmen die Gemeinde ergriffen hat und welche
Ziele sie verfolgt bzw. erreichen möchte.
Nach Beschluss soll der Antrag zur Zertifizierung beim MW
eingereicht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, den Radverkehr als ein für das Heilbad Bad Rothenfelde geeignetes Verkehrsmittel zum Wohle seiner Bürger und Gäste besonders zu fördern.