Im Außenbereich von Bad Rothenfelde besteht ein Netz aus Straßen und
Wegen (Länge etwa 43 km), dass unterschiedlichen Nutzungen und
Verkehrsbelastungen ausgesetzt ist. Ein Großteil dieser Wege wurde vor etwa 20
Jahren im Rahmen der Flurbereinigungen „Aschendorf“ und „Strang“ erneuert.
Seitdem ist es u. a. durch klimatische Einflüsse und Verkehrsbelastung
naturgemäß zu einer Abnutzung und Beschädigung der Straßen und Wege gekommen.
Es wird jetzt der Bedarf gesehen, diese Wege mit einfachen Mitteln zu
unterhalten, um den Abnutzungsprozess zu verlangsamen. Zunächst wird dabei das
Augenmerk auf die Fahrbahnen gelegt. Als kostengünstige Unterhaltungsmaßnahme
sollen größere Risse vergossen werden und darauf die Fahrbahnen maschinell, je
nach Bedarf ganz oder in Teilflächen, mit Bitumen angespritzt und mit Splitt
abgestreut werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte
Oberflächenbehandlung (OB) wie sie häufig an außerörtlichen Straßen
durchgeführt wird. Vereinzelt sollen auch Schotterwege aufgearbeitet werden.
Das Ingenieurbüro Ge-Komm hat hierzu ein Bauprogramm zur
Wirtschaftswegesanierung mittels OB erstellt (siehe Anlage). Demnach wären
Straßen und Wege auf einer Gesamtlänge von etwa 19 km von den
Unterhaltungsmaßnahmen betroffen. Vor der Ukraine-Krise wurden dazu Kosten in
Höhe von etwa 500.000 € (Planungskosten, Honorare, Baukosten) angenommen. Wie
sich die Preise zukünftig entwickeln werden, ist derzeit nicht absehbar.
Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mitteln der Haushaltsstelle
„Straßenunterhaltung“ in 2022 bis zu 200.000 € für einen ersten Teil der hier
beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen zu verwenden.
In 2023 sollte das Bauprogramm nach Möglichkeit weiter abgearbeitet
werden. Da die Preisentwicklung und die Entwicklung der Haushaltslage derzeit
nicht absehbar sind, wird die Verwaltung hierzu zu gegebener Zeit einen
erneuten Beschlussvorschlag vorlegen
.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird angewiesen, in 2022 einen ersten Teil des
Bauprogrammes zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung
durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, alle erforderlichen
Aufträge zu erteilen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von
bis zu 200.000 €.