Betreff
Bauprogramm zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung
Vorlage
Y/2022/084
Art
Beschlussvorlage

Im Außenbereich von Bad Rothenfelde besteht ein Netz aus Straßen und Wegen (Länge etwa 43 km), dass unterschiedlichen Nutzungen und Verkehrsbelastungen ausgesetzt ist. Ein Großteil dieser Wege wurde vor etwa 20 Jahren im Rahmen der Flurbereinigungen „Aschendorf“ und „Strang“ erneuert. Seitdem ist es u. a. durch klimatische Einflüsse und Verkehrsbelastung naturgemäß zu einer Abnutzung und Beschädigung der Straßen und Wege gekommen.

 

Es wird jetzt der Bedarf gesehen, diese Wege mit einfachen Mitteln zu unterhalten, um den Abnutzungsprozess zu verlangsamen. Zunächst wird dabei das Augenmerk auf die Fahrbahnen gelegt. Als kostengünstige Unterhaltungsmaßnahme sollen größere Risse vergossen werden und darauf die Fahrbahnen maschinell, je nach Bedarf ganz oder in Teilflächen, mit Bitumen angespritzt und mit Splitt abgestreut werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Oberflächenbehandlung (OB) wie sie häufig an außerörtlichen Straßen durchgeführt wird. Vereinzelt sollen auch Schotterwege aufgearbeitet werden.

 

Das Ingenieurbüro Ge-Komm hat hierzu ein Bauprogramm zur Wirtschaftswegesanierung mittels OB erstellt (siehe Anlage). Demnach wären Straßen und Wege auf einer Gesamtlänge von etwa 19 km von den Unterhaltungsmaßnahmen betroffen. Vor der Ukraine-Krise wurden dazu Kosten in Höhe von etwa 500.000 € (Planungskosten, Honorare, Baukosten) angenommen. Wie sich die Preise zukünftig entwickeln werden, ist derzeit nicht absehbar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mitteln der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ in 2022 bis zu 200.000 € für einen ersten Teil der hier beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen zu verwenden.

 

In 2023 sollte das Bauprogramm nach Möglichkeit weiter abgearbeitet werden. Da die Preisentwicklung und die Entwicklung der Haushaltslage derzeit nicht absehbar sind, wird die Verwaltung hierzu zu gegebener Zeit einen erneuten Beschlussvorschlag vorlegen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird angewiesen, in 2022 einen ersten Teil des Bauprogrammes zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge zu erteilen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von bis zu 200.000 €.