Betreff
Änderung der Hauptsatzung wegen der Umstellung auf ein elektronisches Amtsblatt
Vorlage
Y/2022/122
Art
Beschlussvorlage

Der Landkreis Osnabrück plant zum 01.01.2023 die Einführung eines elektronischen Amtsblatts. Um hier eine Einheitlichkeit der Beschlussfassung zu gewährleisten, hat der Landkreis Osnabrück neben einer Musterformulierung auch eine Vorgabe für den Beschlusszeitraum gemacht. Eine Abweichung unsererseits ist allerdings unbeachtlich, wie ebenfalls aus den im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellten Anlagen ersichtlich ist. Durch die neue, einheitliche Fassung im Hinblick auf Verkündungen und Bekanntmachungen, werden auch kleinere Formulierungsunebenheiten in unserer Hauptsatzung optimiert. Nach § 12 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich. Es handelt sich um eine qualifizierte Mehrheit, die nach § 45 Abs. 2 NKomVG zu ermitteln ist. Eine weitere Änderung der Hauptsatzung, die die Möglichkeit von Hybridsitzungen ermöglichen soll, wird daher auch in einem weiteren gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt, zumal dort ebenfalls eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.