Betreff
Änderung der Hauptsatzung wegen der Einführung von Hybridsitzungen
Vorlage
Y/2022/123
Art
Beschlussvorlage

Bereits in der konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 wurden verschiedene Regelungen der Geschäftsordnung hinterfragt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Regelungen für eine Hybridsitzung noch nicht vorliegen. Nunmehr ist am 30.03.2022 die Änderung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in Kraft getreten, die die Einführung von Hybridsitzungen regelt. Im Ratsinformationssystem ist ein Aufsatz aus der Rathaus und Recht hinterlegt, der ausführlich die Thematik behandelt. Die Hauptsatzungsänderung orientiert sich dabei am zur Verfügung gestellten Muster. Für die Änderung der Hauptsatzung ist abweichend von § 12 Abs. 2 NKomVG eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung erforderlich. Die Änderung der Geschäftsordnung hingegen ist nicht erforderlich. Dies hat dem Unterzeichner Herr Kamlage vom NSGB bestätigt. Insgesamt ist die Thematik noch mit vielen Fragen und Unsicherheiten behaftet. Die Verwaltung schlägt daher Hybridsitzungen nur für öffentliche Ratssitzungen vor. Weiter muss die Zuschaltung vom HVB im Benehmen mit dem Ratsvorsitzenden angeordnet worden sein. Wichtig ist dann, dass die Kommune auch tatsächlich über entsprechende Konferenztechnik verfügt und die Hybridsitzung durchführbar ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist.