Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2023
Vorlage
Y/2022/128
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 05.10.2022 hat die Fa. EQQO GmbH (früher ALBA) die Gemeinde über die Anpassung der Kehrentschädigung informiert. Auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen erhöht sich der Preis pro Kehrmeter von 0,99 € auf 1,31 €/Jahr netto.

 

Bei zu reinigenden Kehrmetern von 40.812 m bedeutet das eine Verteuerung der Leistung um rd. 15.500 € auf 63.600 € brutto.

 

Hinzukommen die hohen Kosten für den Winterdienst 2021. Die Kosten lagen gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre um rd. 60.000 € höher.

 

Die genaue Berechnung ergibt sich aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2023 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2023)

Anliegergrundstücke

2,16

2,52

Hinterliegergrundstücke

1,92

2,28

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.