Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.07.2016 stellt die carpesol GmbH & Co. KG den Antrag auf ein zusätzliches Investitionsbudget (über die Grundinvestitionsbudgets hinaus) für die Jahre 2014, 2015 und 2016 in Höhe von 123.200 €. Für das Jahr 2017 meldet die carpesol GmbH & Co. KG einen Betrag von 46.682,09 € an. Zusätzliche beantragte Herr de Witt am 13.09.2016 weitere 27.342,70 € für 2017.

 

Zur Historie:

 

Erstmalig stellte die carpesol GmbH & Co. KG mit Datum vom 30.04.2015 einen Antrag auf ein zusätzliches Investitionsbudget für 2015 in Höhe von 154.627,82 €. Weiter wurde vom Antragsteller seinerzeit ausgeführt, dass viele der Investitionen dem Schutz der technischen Einrichtungen, des Unfallschutzes und des Schutzes vor Diebstahl dienen. Als weitere dringend erforderliche Investitionen wurden eine Personalzeiterfassung sowie die Klimatisierung des Seminarraumes genannt. Eine Entscheidung wurde mit Datum vom 04.05.2015 mit Hinweis auf die fehlende objektive Wirtschaftsprüfung zurück gestellt. Hierzu wird auch auf den Ratsbeschluss vom 19.05.2015 verwiesen, wonach eine Beratung und Entscheidung über den Antrag erst auf Basis der Prüfungsergebnisse und ggf. weitergehender Steuerungsempfehlungen erfolgen kann.

 

Diese Ergebnisse liegen nunmehr seit Ende vergangenen Jahres zwar vor. Jedoch wurden auf Grund der Übernahmeverhandlungen (geplante Gründung einer gemeindeeigenen Bäderbetriebsgesellschaft), die Anträge auf zusätzliche Investitionsbudgets bisher noch nicht beraten.

 

In der Beiratssitzung am 01.06.2016 wurden die nach Auffassung der Geschäftsführung der carpesol GmbH & Co. KG notwendigen Investitionen noch einmal vorgestellt. Seitens der Beiratsmitglieder wurde darum gebeten, die Investitionsliste zu überarbeiten und nach Dringlichkeit zu sortieren.

 

Diese Forderung mündete dann in dem vorliegenden Antrag vom 29.07.2016, der in der Beiratssitzung am 15.08.2016 seitens der carpesol-Geschäftsführung noch einmal erläutert wurde. Mit der Mail vom 17.08.2016 konkretisierte Herr de Witt noch einmal den Investitionsantrag, in dem er die Investitionsvorhaben nach Dringlichkeit sowie nach Anlageschutz/Anlagensicherung und Betrieb/Attraktivitätssteigerung aufteilte.

 

 

Um abschließend darüber entscheiden zu können, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf ein zusätzliches Investitionsbudgets seitens der carpesol GmbH & Co. KG besteht, ist auf den Projektvertrag vom 18.03.2011 und auf die Nachträge vom 16.12.2014 Bezug zu nehmen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ergeben sich aus dem Antrag folgende Zuständigkeiten:

 

 

Betreiber Betrag €

Gemeinde Betrag €

Bereits durchgeführte Maßnahmen 2014

  3.020,27

  11.726,43

Bereits durchgeführte Maßnahmen 2015 + 2016

14.331,48

  43.985,31

Bereits beauftragte Maßnahmen 2016

  7.216,23

  11.701,62

Noch zu beauftragende Maßnahmen 2016

12.416,20

  68.270,27

Gesamt

36.984,18

135.683,63

 

Hierbei ist noch zu berücksichtigen, dass bei diesen Summen die Restbeträge aus dem Investitionsbudget aus 2014 (insgesamt 160.000 €), der Restbetrag aus dem Grundinvestitionsbudget 2015 sowie das Grundinvestitionsbudget 2016 mit einem Betrag von insgesamt 50.745,09 € abzuziehen sind, so dass seitens des Betreibers des carpesol noch ein Betrag von 84.938,54 € maximal zu fordern wäre.

 

Für die bereits für das Jahr 2017 angemeldeten Beträge ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 

Betreiber Betrag €

Gemeinde Betrag €

Bis jetzt bekannte geplante Investitionen 2017

0

46.682,09

 

Daraus ergibt sich, dass die für 2017 seitens des Betreibers vorgesehenen Investitionen nur teilweise aus dem Grundinvestitionsbudget 2017 in Höhe von 25.000 € finanziert werden können.

 

Des Weiteren aktualisierte Herr de Witt seine Investitionsliste 2017 durch einen weiteren Investitionsbedarf für eine Warmwasserbereitung in Höhe von 27.342,70 € am 13.09.2016.

 

 

 

 

 

 


Anlagen

-       Antrag Investitionsbudget 2015 und 2016

-       Aktenvermerk vom 13.10.2016

-       Aktenvermerk vom 17.10.2016

 


Beschlussvorschlag:

 

Aus dem Investitionsantrag 2015 + 2016 der carpesol GmbH & Co. KG sind von den beantragten 123.200 € entsprechend des Projektvertrages bzw. den Nachträgen vom 16.12.2014 aus Verwaltungssicht 84.938,54 € von dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe zu übernehmen. Es stehen aus dem laufenden Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Bäderbetriebe noch rd. 70.000 € hierfür zu Verfügung. Ein Betrag von rd. 15.000 € ist überplanmäßig aus dem Haushalt der Gemeinde Bad Rothenfelde zur Verfügung zu stellen.

 

Für die beantragten 74.024,79 € des Jahres 2017 sind 25.000 € aus dem Grundinvestitionsbudget abgedeckt. Die restlichen 49.024,79 sind im Wirtschaftsplan 2017 zu veranschlagen. Es ist eine hälftige Auszahlung für den 01.04.2017 und 01.10.2017 vorgesehen, sofern die carpesol GmbH & Co. KG ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.


Der nachfolgende Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses

 

„Aus dem Investitionsantrag 2015 + 2016 der carpesol GmbH & Co. KG sind von den beantragten 123.200 € entsprechend des Projektvertrages bzw. den Nachträgen vom 16.12.2014 aus Verwaltungssicht 84.938,54 € von dem Eigenbetrieb Bäderbetriebe zu übernehmen. Es stehen aus dem laufenden Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Bäderbetriebe noch rd. 70.000 € hierfür zu Verfügung. Ein Betrag von rd. 15.000 € ist überplanmäßig aus dem Haushalt der Gemeinde Bad Rothenfelde zur Verfügung zu stellen.

 

Für die beantragten 74.024,79 € des Jahres 2017 sind 25.000 € aus dem Grundinvestitionsbudget abgedeckt. Die restlichen 49.024,79 sind im Wirtschaftsplan 2017 zu veranschlagen. Es ist eine hälftige Auszahlung für den 01.04.2017 und 01.10.2017 vorgesehen, sofern die carpesol GmbH & Co. KG ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt“

 

wird mit 7 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 


Beig. Albers geht auf die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und der carpesol (Projektvertrag, Nachtragsvertrag sg. 8-Punkte Papier) ein. Vor diesem Hintergrund macht er deutlich, dass die Fa. carpesol u.a. auch für die Gebäudeinstandsetzung zuständig ist. Darüber bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen. Während Herr de Witt diese Verpflichtung nicht sieht, kommt die Gemeinde Bad Rothenfelde (bestätigt durch den gemeindlichen Anwalt) zu einer gegenteiligen Einschätzung.

 

Des Weiteren habe sich die wirtschaftliche Situation des carpesol erfreulicherweise positiv entwickelt, so dass Herr de Witt mittlerweile (fast) allen Verpflichtungen nachkomme. Vor diesem Hintergrund sieht er keinen Grund, weitere Gelder in den Betrieb zu stecken.

 

Unter Abwägung dieser Umstände sieht sich die SPD-Ratsfraktion deshalb nicht in der Lage, dem Antrag zuzustimmen.

 

Beig. Kebschull weist darauf hin, dass auch die Grünen-Ratsfraktion die Entwicklung des carpesols stets mit Wohlwollen begleitet hat. Sie stimmt ihrem Vorredner zu, dass es sich um ein wirtschaftliches Unternehmen handelt, dass sich nach anfänglichen Schwierigkeiten wirtschaftlich gefangen und erfolgreich im Markt etabliert hat. Vor diesem Hintergrund hält sie es auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung Bad Rothenfelder Unternehmen für unangebracht, dass trotzdem immer wieder Anträge dieser Art gestellt würden. Die bisher gewährten Zuschüsse seien ausreichend. Es sollten daher keine weiteren Steuermittel in den Betrieb gesteckt werden. Die Gemeinde habe andere teure Infrastrukturmaßnahmen, die in naher Zukunft anstehen. Diese müssen finanziell geschultert werden. Die Grünen-Ratsfraktion werde daher den Antrag ablehnen.  Abschließend weist sie auf das interfraktionelle Gespräch in dieser Angelegenheit hin, in dem es auch um das künftige Parkraumbewirtschaftungskonzept (Themen- und Freibadparkplatz) gehe.

 

2. stellv. Bürgermeisterin Klotzbach macht deutlich, dass das carpesol das Herzstück und ein Leuchtturm unseres Heilbades ist. Trotz der positiven wirtschaftlichen Entwicklung, bleibe die Gemeinde in der Verantwortung. Die Generationenaufgabe bedeutet auch weiterhin ein verantwortungsvolles Abwägen, genaues Hinsehen und vor allen Dingen eine gemeinsame Verpflichtung, das carpesol wettbewerbsfähig zu halten. Daher kann die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen. Sie sieht darin eine Investition in die Zukunft.

 

Für Bürgermeister Rehkämper sind die Beweggründe der einzelnen Ratsmitglieder/Fraktionen nachvollziehbar. Das Für und Wider zum carpesol-Antrag sei mehrfach dargelegt, so dass nun darüber abgestimmt werden könne. Er weist jedoch darauf hin, die Parkplatzthematik vom eigentlichen Zuschussantrag zu trennen und separat zu behandeln.