Der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Bauleitverfahrens zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ erfolgte am 21.02.2013 im Gemeinderat (Protokoll Nr. 44, TOP 6).

 

Die Vorentwürfe der beiden Bauleitplanungen wurden am 05.03.2015 im Gemeinderat als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 26.03.2015 statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Ratspost im April 2015 übersandt und ist dieser Beschlussvorlage noch einmal beigefügt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 19.03.2015 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben.

 

Der Inhalt der aus beiden Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus der Anlage, die bereits am 10.12.2015 im Gemeinderat beschlossen worden ist (Protokoll Nr. 156/2015, TOP 5). Inhalt dieses Beschlusses waren auch die Entwürfe zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“, jeweils einschließlich Begründung und Umweltbericht (Stand: November 2015)..

 

Im Zusammenhang mit den betreffenden Bauleitplanungen ist die Renaturierung der im Eigentum des Vorhabenträgers befindlichen ehemaligen Fischteiche geplant. Dazu ist ein Grünordnungsplan aufgestellt worden, in dem die Kompensationsbewertung vorgenommen worden ist. Diese Kompensationsbewertung wird allgemein nach dem „Osnabrücker Kompensationsmodell“ erarbeitet, das in diesem Jahr überarbeitet worden ist.

 

In Abstimmung mit dem Vorhabenträger, der z. Zt. noch kein konkretes Vorhaben im Geltungsbereich der geplanten Bauleitplanungen verwirklichen möchte, wurde die öffentliche Auslegung noch nicht vorgenommen. Zwischenzeitlich wurde der Grünordnungsplan an das zwischenzeitlich vorliegende, aktuelle „Osnabrücker Kompensationsmodell“ angepasst. Er ist dieser Vorlage als Anlage A 6 beigefügt.

 

Des Weiteren ist gegenüber dem bereits am 10.12.2015 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplanes aus Gründen der Rechtssicherheit im überwiegenden Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ eine Geschossflächenzahl festgesetzt worden. Außerdem wurden Festsetzungen zum Lärm- und Hochwasserschutz sowie Gestaltungsfestsetzungen konkretisiert und in den 2. Entwurf aufgenommen.

 

Nach dem Beschluss über die beigefügten überarbeiteten Entwürfe der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes  und des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt der dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichte erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind (Anlagen A 1 bis A 6).

 

Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden Feststellungsbeschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ ein Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeizuführen.

 

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes ist abschließend dem Landkreis Osnabrück zur Genehmigung vorzulegen. Die Rechtskraft der Bauleitplanungen kann dann zu gegebener Zeit durch Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück herbeigeführt werden.


a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der als Anlage beigefügte überarbeitete Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: August 2017) wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvor-

    schriften

 

Der als Anlage beigefügte überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ (Stand: August 2017) mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

  


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Der als Anlage beigefügte überarbeitete Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: August 2017) wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvor-

    schriften

 

Der als Anlage beigefügte überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ (Stand: August 2017) mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

  


Allg. Vertreterin Seydel erörtert den Verfahrensstand. Die Aufstellungsbeschlüsse zu den beiden Bauleitplanungen sind bereits in 2013 gefasst worden. Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass des „Osnabrücker Kompensationsmodell“ seitens des Landkreises Osnabrück überarbeitet wird. Aus diesem Modell ergeben sich die Bilanzierungen von Eingriffen in den Naturhaushalt und die vorzunehmenden Ausgleiche. Da z. Zt. keine konkreten Bauplanungen bestehen, hat sich der Vorhabenträger einverstanden erklärt, zunächst abzuwarten. Zwar sind die Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse schon gefasst worden; von der tatsächlichen Auslegung der Unterlagen ist jedoch aus den zuvor genannten Gründen abgesehen worden. Nach Vorliegen des „Osnabrücker Kompensationsmodells“ ist der Grünordnungsplan überarbeitet worden. Gleichzeitig ist der Bebauungsplan an die zwischenzeitlich erfolgte Rechtsprechung angepasst worden (Festsetzung einer Geschossflächenzahl im Sondergebiet, Festsetzung eines kleineren Bereiches, in dem Schutzvorkehrungen gegen Gewerbelärm vorgenommen werden sollten, Hinweis auf ein durch den Landkreis festgesetztes Überschwemmungsgebiet und Darstellung des ermittelten, abweichenden Überschwemmungsbereiches), so dass der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wiederholt werden sollte. Mit dem Vorhabenträger wurden Konditionen ausgehandelt, nach denen der zu erwartende Kompensationsüberschuss der Gemeinde zufällt. Einzelheiten sind vertraglich bis zum Satzungsbeschluss zu fixieren und gesondert zu beraten.

 

Frau Schrooten erörtert ausführlich die zuvor beschriebenen Änderungen. Durch den optional möglichen Bau eines Steges könnte eine Wegeverbindung vom Naturwald Palsterkamp zur Straße „Im Wiesengrund“ geschaffen werden.

 

Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zu unterbrechen, damit die Zuhörer Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt stellen können. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Beig. Kebschull bedankt sich bei dem Vorhabenträger für die Bereitschaft, den Kompensationsüberschuss der Gemeinde zukommen zu lassen. Dadurch sowie durch die neue Wegeoption mit Verbindung zum Naturwald Palsterkamp ergeben sich i. E. Vorteile für den Ort. 

 

Ratsvorsitzender Tesch zeigt sich irritiert über die Aussage in der Begründung, dass ein hohes Verkehrsaufkommen nicht zu erwarten ist. Fahrbahn und Banketten im Bereich der Ulmenallee seien stark ausgefahren. Ein erhöhtes Verkehrsaufkomme entstehe bereits durch den Behelfsparkplatz der Schüchermannklinik. Des Weiteren regt er eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich des Seniorenheimes an.

 

Frau Schrooten führt aus, dass sich die Aussage in der Begründung auf das Plangebiet bezieht. Gegenüber den vorhandenen Nutzungen seien durch die hinzukommenden Planungen nur moderate Auswirkungen auf den fließenden Verkehr zu erwarten, der zusätzlich durch die Erweiterungsmöglichkeiten des Seniorenheimes verursacht wird. Die Flächen außerhalb des Plangebietes seien nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung und seien daher auch nicht eingeflossen.

 

Allg. Vertreterin Seydel weist darauf hin, dass die Zuständigkeit zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen beim Straßenverkehrsamt des Landkreises liegt. Üblicherweise finden auf Anregung der Gemeinde Ortstermine statt, an denen Vertreter des Straßenverkehrsamtes, der Polizei und der Gemeinde teilnehmen. In diesen „Verkehrsschauen“ werden Lösungen erarbeitet, die dann nachfolgend vom Landkreis Osnabrück angeordnet werden. Auch die angeregte „Tempo-30-Zone“ sei daher nicht Gegenstand der Bauleitplanung.

 

Des Weiteren weist Allg. Vertreterin Seydel darauf hin, dass über den Fortbestand des provisorischen „Behelfsparkplatzes“ im Rahmen des Masterplans zum Thema „Parkraumbewirtschaftung“ diskutiert werden soll.

 

Beig. Kebschull berichtet, dass bei einer Bereisung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses festgestellt worden ist, dass im Bereich der Ulmenallee kein Gehweg vorhanden ist. Ein solcher wäre i. E. auch für die Bewohner des Seniorenheimes wünschenswert.

 

Vorsitzender Albers berichtet, dass in der nächsten Ratssitzung über den Nachtragshaushaltsplan beraten werden soll. Dort seien ca. 180.000 € für Straßenbaumaßnahmen vorgesehen. Weitere Mittel könnten im Haushaltsplan 2018 angemeldet werden.

 

Obwohl die verkehrliche Situation im Bereich der Ulmenallee nicht Inhalt der Bauleitplanungen sind, sieht Ratsherr Bunselmeyer hier aufgrund der s. E. gefährlichen Situation dringenden Handlungsbedarf.