Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltung: 1, Befangen: 0

Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 44. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 28.04.2016 im Rat gefasst (Niederschrift Nr. X/177/2016, TOP 6).

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanung hat am 15.11.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlage 1 und 2) enthalten.

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 44. Flächennutzungsplanänderung sowie Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften herbeizuführen.

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ - Abwägungstabelle

3 - Aktenvermerk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 15.11.2017

4 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

5 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung

6 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ m. örtl. Bauvorschriften

7 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“, Begründung

8 - Umweltbericht zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan

     Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“

 

A 1 - Avifauna und artenschutzrechtliche Prüfung, Nov. 2016

A 2 - Artenschutzbeitrag „Fledermäuse“, Nov. 2016

A 3 - FFH-Verträglichkeitsprüfung, Mai 2017

A 4 - Fachbeitrag Schallschutz, Februar 2019

A 5 - Grünordnungsplan, November 2018

A 6 - Entwässerungskonzept, April 2019

A 7 - Standortalternativenprüfung, Mai 2017


Beschlussvorschlag:

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch  der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch  der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

 

Die 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.


Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Bedenken eingegangen sind, die eine Überarbeitung des Entwurfes - und damit eine erneute Auslegung - erforderlich machen. Somit sei es möglich, nun den Feststellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 63 zu fassen. Anschließend sei die F-Planänderung dem Landkreis Osnabrück zur Genehmigung vorzulegen. Nach Erteilung dieser Genehmigung könne die Rechtskraft beider Bauleitplanungen im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erörtert Herr Tischmann die zum Gesamtverfahren ergangenen Abwägungsvorschläge bezüglich der Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung sowie der öffentlichen Auslegung. Aufgrund einer Anregung des Landkreises Osnabrück werde lediglich die maximale Gebäudehöhe für ein Flachdach redaktionell genauer definiert.

 

Herr Tischmann geht auf einen Artikel in der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, aus dem zu schließen war, dass keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Dies sei nicht richtig, diese Prüfung liege bereits seit Mai 2017 vor und war dementsprechend Gegenstand der öffentlichen Auslegung. Eine Stellungnahme des BUND, in der die Vollständigkeit der Artenschutzprüfungen angezweifelt wurde, sei seitens der Verwaltung unverzüglich an die Untere Naturschutzbehörde, das Büro Lutermann (FFH-Verträglichkeitsprüfung),  das Fachbüro zum Thema „Avifauna und Artenschutz“ sowie an das Fachbüro zum Thema „Fledermäuse“ zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Keine der vorgenannten Stellen habe einen über die FFH-Verträglichkeitsprüfung hinausgehende, artenschutzrechtliche Untersuchung gefordert und jede Stelle halte den vorgenommenen Untersuchungsumfang für ausreichend.

 

Nach Auffassung von Ratsherrn Bunselmeyer ist das mit der Bauleitplanung verbundene Verwaltungsverfahren richtig durchgeführt worden. Er kritisiert allerdings das Abholzen der Fichten vor Aufnahme der Bauleitplanung.

 

Allg. Vertreterin Seydel stellt klar, dass nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes ein Abholzen von Waldflächen unter 1 ha weder anzeige- noch genehmigungspflichtig ist. Das Abholzen der ca. 0,9 ha großen Waldfläche war nicht unrechtmäßig. Als Folge des Kahlschlages war entweder eine Aufforstung oder - wie im vorliegenden Fall eine Waldumwandlung (Ersatzaufforstung) vorzunehmen. Diese sei im Gebiet der Gemeinde Hilter erfolgt.

 

Ratsherr Beetz schließt sich der Meinung des Ratsherrn Bunselmeyer an. Aus Sicht des Klimaschutzes ist es s. E. nicht hinnehmbar, dass für das Vorhaben eine Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen wurde und einer Bebauung zugeführt werden soll. Besonders fragwürdig sei die angrenzende Lage an das FFH-Gebiet „Kleiner Berg“. Alternativstandorte, die es nach Auffassung von Ratsherrn Beetz auf dem Grundstück des bestehenden Sitzes der Fa. heristo gebe, seien nicht ausreichend geprüft worden. Er zitiert eine Aussage aus dem Umweltbericht, wonach die mit dem Vorhaben verbundene Versiegelung als erhebliche Beeinträchtigung anzusehen ist.

 

Auf Befragen von Ratsherrn Meyer zu Theenhausen berichtet Allg. Vertreterin Seydel, dass die Ersatzaufforstung in einem Verhältnis von 1 : 1,6 vorgenommen wurde (rd. 14.000 m² Eichenwald mit Randbepflanzung für die Rodung von rd. 9.000 m² Fichtenwald).

 

Bei großem Verständnis für den Naturschutz möchte Ratsvorsitzender Tesch nun die Vergangenheit ruhen lassen und kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Vorsitzender Albers ist der Auffassung, der Vorhabenträger habe im Vorfeld sehr unglücklich agiert. Die Rodung der unter 1 ha großen Waldfläche sei allerdings rechtens. Ein Bußgeld wurde seitens des Landkreises Osnabrück nicht wegen der Rodung, sondern wegen der nicht genehmigten, bauvorbereitenden Tätigkeiten verhängt. Er sieht in diesem Bauleitverfahren einen demokratischen, mehrheitlich gewollten Prozess, mit dem für die Firma heristo ein Wertzuwachs verbunden ist. Sofern jemand der Ansicht ist, dass die Planung fehlerhaft sei, bestehe die Möglichkeit einer Klage.

 

Vorsitzender Albers unterbricht die Sitzung in der Zeit von 19:04 Uhr bis 19:06 Uhr, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. Ein Zuhörer hofft als Anlieger der oberen Parkstraße, zu gegebener Zeit von Firma heristo über das konkret geplante Vorhaben informiert zu werden.