Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 42. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 21.02.2013 im Rat gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 26.03.2015 stattgefunden (Anlage 3). Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 09.10.2017 bis einschl. 10.11.2017 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3  (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 42. Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ herbeizuführen.

 

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 – 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 – Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ - Abwägungstabelle

3 – Aktenvermerk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 26.03.2015

4 – 42. Änderung des Flächennutzungsplanes

5 – 42. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung

6 – Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften

7 – Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“, Begründung

8 – Umweltbericht zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“

 

A 1 – Artenschutzprüfung Fledermäuse

A 2 – Fachbeiträge Avifauna

A 3 – Fachbeitrag Schallschutz

A 4 – Geruchsgutachten

A 5 – Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung

A 6 – Grünordnungsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

a)   42. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

b)   Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a)    42. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des geänderten Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

b)   Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.

 


Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Bedenken oder Anregungen eingegangen sind, die eine Überarbeitung der Pläne erforderlich machen. Somit kann der Feststellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften gefasst werden. Die F-Planänderung sei dem Landkreis Osnabrück zur Genehmigung vorzulegen. Nach Erteilung dieser Genehmigung könne die Rechtskraft beider Bauleitplanungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Herr Tischmann erörtert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation den Inhalt der Abwägungsvorschläge, die zu den Eingaben des Gesamtverfahrens unterbreitet worden sind. Aus Gründen des Schallschutzes (Winterdienst des benachbarten Garten- und Landschaftsbaubetriebes) sei die Baugrenze im Bereich der geplanten Wohngruppen zurückgenommen worden. Auch werde in diesem Bereich die Anordnung von Schlafräumen eingeschränkt. Die Verwaltung habe explizit Kontakt mit dem Eigentümer der nördlich angrenzenden, derzeit nicht betriebenen Hofstelle „Im Wiesengrund 1“ aufgenommen, um den dortigen Genehmigungsstatus und evtl. beabsichtigte Erweiterungsabsichten zu erfragen. Der Eigentümer habe schriftlich mitgeteilt, keine Bedenken gegen den B-Plan Nr. 60 zu haben. Herr Tischmann führt ferner aus, dass die externe Kompensationsmaßnahme durch eine Renaturierung der benachbarten ehemaligen Fischteiche erfolgt. Durch diese Maßnahme entstehe ein erheblicher Kompensationsüberschuss, der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Vorhabenträger der Gemeinde zufalle.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich, ob aufgrund des Überschwemmungsgebietes des Süßbaches in der Zukunft Schäden zu befürchten seien. Allg. Vertreterin Seydel führt aus, dass in dem vom Landkreis festgesetzten Überschwemmungsbereich keine Gebäude ermöglicht werden. Der Überschwemmungsbereich befinde sich im Bereich der Wiese. Da die Richtigkeit des festgesetzten Überschwemmungsgebietes aus topographischen Gründen auch aus Sicht der Unteren Wasserbehörde anzuzweifeln ist, wurde im Rahmen der Wasserwirtschaftlichen Voruntersuchung in Abstimmung mit der Fachbehörde eine den topographischen Gegebenheiten entsprechende Hochwasserlinie ermittelt. Das sich daraus ergebende Überschwemmungsgebiet befindet sich im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens, so dass auch hier Schäden an Gebäuden und Gärten nicht zu befürchten seien. Herr Schlüter (Vorhabenträger) ergänzt, dass sich die Situation bei Starkregen aufgrund der benachbarten Aue (Renaturierung der Fischteiche) entspannen wird.