Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung zur städtebaulichen Neuordnung des Grundstückes „Westfalendamm 4“ gem. § 13 a BauGB zum 2. Mal zu ändern, wurde am 14.02.2019 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/122/2019, TOP 6).

 

Am 04.04.2019 wurde durch den Rat der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente (Protokoll Nr. X/131/2019, TOP 6).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ hat 29.04.2019 stattgefunden.

 

Zeitlich parallel erfolgte mit Schreiben vom 08.04.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 27.06.2019 ein Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. X/141/2019, TOP 7).

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab sich die Möglichkeit zur Erweiterung des Gewerbegebiets unter Verzicht auf die anderweitig ausgewiesenen Regenrückhalteflächen.

 

Der entsprechend überarbeitete Entwurf der v. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019 öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt den dazu unterbreiteten Abwägungsvorschlägen als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse wurden anschließend gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.


Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass im Zuge der Auslegung des Bebauungsplanentwurfes keine Eingaben eingegangen sind, die eine Überarbeitung des Entwurfes (und damit eine erneute Auslegung) erforderlich machen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 b (Östlich der Frankfurter Straße) kann damit in der Fassung als Satzung beschlossen werden, wie sie Gegenstand der Auslegung war.

 

Herr Tischmann erörtert anhand der als Anlage beigefügten Präsentation die Abwägungsvorschläge hinsichtlich aller Einwendungen, die sich im gesamten Verfahren ergeben haben.

 

Vorsitzender Albers bietet den Zuhörern eine Sitzungsunterbrechung an, um Fragen zu diesem Punkt stellen zu können. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Ratsherr Striedelmeyer regt an, den auf der Nordseite bestehenden Fuß- und Radweg bis auf Höhe der Feuerwehr fortzuführen. Vorsitzender Albers und Allg. Vertreterin Seydel entgegnen, dass diese Thematik nicht Gegenstand der jetzt zur Diskussion stehenden Bauleitplanung und insofern separat zu behandeln sei.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich nach der voraussichtlichen Gebäudehöhe des westlich neu ausgewiesenen Gewerbegrundstückes. Diese wird nach Aussage von Herrn Tischmann ca. 10 m betragen (entsprechend der früheren 1. Änderung des B-Planes, die im Zuge des Neubaus der Feuerwehr vorgenommen wurde). Aufgrund der geringen Grundstücksgröße sei hier kein großes Gebäude zu erwarten. Eine Überschreitung der maximalen Höhe durch technische Aufbauten sei im gesamten Geltungsbereich - also auch für das neu hinzugekommene Gewerbegrundstück - nicht zulässig.