Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen, um die südlich der Grundschule gelegenen Grundstücke städtebaulich zu ordnen und zu sichern (Niederschrift Nr. X/122/2019, TOP 7).

 

Durch das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner, Weiße Breite 3, 49084 Osnabrück, ist der als Anlage beigefügte Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet worden. Sofern diesem Vorentwurf zugestimmt wird, kann auf dessen Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung (öffentliche Abendveranstaltung mit anschließender zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von Eingaben) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anschreiben an insgesamt rd. 30 Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um Abgabe etwaiger Stellungnahmen) durchgeführt werden.

 

Als nächster Schritt wird öffentlich über die vorgebrachten Eingaben und Stellungnahmen beraten (Abwägungsbeschluss); der Vorentwurf wird ggf. überarbeitet und als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nach Vorliegen des Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses min. 30 Tage öffentlich aus. In dieser Frist können von der Öffentlichkeit wie auch von den Behörden und sonstigen Institutionen und Nachbargemeinden weitere Stellungnahmen abgegeben werden. Auch zu diesen Stellungnahmen ist ein Abwägungsbeschluss erforderlich, bevor die Beratungen mit dem Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften abgeschlossen werden können.

 

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes kann nachfolgend durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses ausführlich erörtern.


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (7 Ja-Stimmen):

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.


Allg. Vertreterin Seydel erörtert den Sachstand. Der jetzt zur Diskussion stehende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften soll als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger dienen, die am 7. Oktober stattfinden soll. Parallel sollen die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten werden.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erörtert Herr Lehmann ausführlich die Planungsinhalte, die den heutigen Bestand festsetzen.

 

Vorsitzender Albers bietet eine Unterbrechung der Sitzung an, um den anwesenden Zuhörern Fragen zu diesem Punkt zu ermöglichen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Herr Mayer erkundigt sich, warum nach dem Vorentwurf im Obergeschoss des Bereiches „MI 1“ ausschließlich Wohnnutzungen zulässig sein. Dazu führt Herr Lehmann aus, dass sich diese Festsetzung aus dem Bestand ergeben hat. Die Mischung „Gewerbe/Wohnen“ soll in einem Mischgebiet nach Möglichkeit 50/50 betragen. Die Zulassung gewerblicher Nutzungen im Obergeschoss könnte dieser Voraussetzung entgegenstehen. Im Erdgeschoss sei dementsprechend ausschließlich eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, so Herr Lehmann.

 

Ratsherr Striedelmeyer erkundigt sich, ob die vorgesehenen Maße der Trauf- und Firstrichtung dem Bestand entsprechen. Allg. Vertreterin Seydel bestätigt, dass diese Maße den vorliegenden Baugenehmigungen entnommen worden sind und damit sicherlich dem Bestand entsprechen.