Sitzung: 10.09.2019 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/2019/390
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB
aufzustellen, um die südlich der Grundschule gelegenen Grundstücke
städtebaulich zu ordnen und zu sichern (Niederschrift Nr. X/122/2019, TOP 7).
Durch das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner, Weiße Breite 3, 49084
Osnabrück, ist der als Anlage beigefügte Vorentwurf mit örtlichen
Bauvorschriften zur Aufstellung des Bebauungsplanes erarbeitet worden. Sofern
diesem Vorentwurf zugestimmt wird, kann auf dessen Grundlage die frühzeitige
Bürgerbeteiligung (öffentliche Abendveranstaltung mit anschließender
zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von Eingaben) und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange (Anschreiben an insgesamt rd. 30
Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um Abgabe etwaiger
Stellungnahmen) durchgeführt werden.
Als nächster Schritt wird öffentlich über die vorgebrachten Eingaben und
Stellungnahmen beraten (Abwägungsbeschluss); der Vorentwurf wird ggf.
überarbeitet und als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nach Vorliegen des
Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses min. 30 Tage öffentlich aus. In dieser Frist
können von der Öffentlichkeit wie auch von den Behörden und sonstigen
Institutionen und Nachbargemeinden weitere Stellungnahmen abgegeben werden.
Auch zu diesen Stellungnahmen ist ein Abwägungsbeschluss erforderlich, bevor
die Beratungen mit dem Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften
abgeschlossen werden können.
Die Rechtskraft des Bebauungsplanes kann nachfolgend durch
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück
herbeigeführt werden.
Das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner wird den Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses ausführlich erörtern.
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am
Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(7 Ja-Stimmen):
Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen
Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Allg. Vertreterin Seydel erörtert den Sachstand. Der jetzt zur Diskussion stehende Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften soll als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Bürger dienen, die am 7. Oktober stattfinden soll. Parallel sollen die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten werden.
Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erörtert Herr Lehmann ausführlich die Planungsinhalte, die den heutigen Bestand festsetzen.
Vorsitzender Albers bietet eine Unterbrechung der Sitzung an, um den anwesenden Zuhörern Fragen zu diesem Punkt zu ermöglichen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.
Herr Mayer erkundigt sich, warum nach dem Vorentwurf im Obergeschoss des Bereiches „MI 1“ ausschließlich Wohnnutzungen zulässig sein. Dazu führt Herr Lehmann aus, dass sich diese Festsetzung aus dem Bestand ergeben hat. Die Mischung „Gewerbe/Wohnen“ soll in einem Mischgebiet nach Möglichkeit 50/50 betragen. Die Zulassung gewerblicher Nutzungen im Obergeschoss könnte dieser Voraussetzung entgegenstehen. Im Erdgeschoss sei dementsprechend ausschließlich eine gewerbliche Nutzung vorgesehen, so Herr Lehmann.
Ratsherr Striedelmeyer erkundigt sich, ob die vorgesehenen Maße der Trauf- und Firstrichtung dem Bestand entsprechen. Allg. Vertreterin Seydel bestätigt, dass diese Maße den vorliegenden Baugenehmigungen entnommen worden sind und damit sicherlich dem Bestand entsprechen.