Sitzung: 26.09.2019 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 5, Enthaltung: 3
Vorlage: X/2019/386
Der Beschluss, den gemeindlichen
Flächennutzungsplan zum 44. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich
der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen,
wurde am 28.04.2016 im Rat gefasst (Niederschrift Nr. X/177/2016, TOP 6).
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanung
hat am 15.11.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.
Der Entwurf der o.g.
Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich
16.08.2019 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB statt.
Die in den vorgenannten Verfahren
insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlage 1
und 2) enthalten.
Sämtliche Abwägungsergebnisse werden
nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden
Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht
haben.
Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der
44. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen.
Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der
Genehmigung der 44. Flächennutzungsplanänderung sowie Satzungsbeschlusses zum
Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen
Bauvorschriften herbeizuführen.
Verzeichnis der
Anlagen:
1 - 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle
2 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ - Abwägungstabelle
3 - Aktenvermerk
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 15.11.2017
4 - 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes
5 - 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Begründung
6 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ m. örtl. Bauvorschriften
7 - Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“, Begründung
8 - Umweltbericht
zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung
heristo“
A 1 - Avifauna und
artenschutzrechtliche Prüfung, Nov. 2016
A 2 -
Artenschutzbeitrag „Fledermäuse“, Nov. 2016
A 3 -
FFH-Verträglichkeitsprüfung, Mai 2017
A 4 - Fachbeitrag
Schallschutz, Februar 2019
A 5 -
Grünordnungsplan, November 2018
A 6 -
Entwässerungskonzept, April 2019
A 7 - Standortalternativenprüfung, Mai 2017
Beschlussvorschlag:
a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1 befindlichen
Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit,
der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt
Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist
einzuholen.
b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“
Die in der Anlage 2 befindlichen
Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit,
der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie
auch der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden
als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.
Es ergeht folgender
Beschluss (12
Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen):
a) 44. Änderung des
Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der im
Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das
Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 44. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt
Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist
einzuholen.
b) Bebauungsplan Nr. 63
„Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“
Die in der Anlage 2
befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der
Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange wie auch der im Rahmen der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit den örtlichen Bauvorschriften wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.
Ratsherr Beetz kündigt an, dass seine Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Die Abholzung dieses ca. 1 ha großen Grundstückes mit der Absicht, dort Bauland zu schaffen, sei nicht hinnehmbar. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund des angrenzenden FFH-Gebietes.
Ratsherr Bunselmeyer weist darauf hin, dass das Bauleitverfahren ordentlich und korrekt abgewickelt worden ist. Er bemängelt aber das Vorgehen und die nach seiner Ansicht mangelhafte Mitwirkung des Vorhabenträgers im laufenden Verfahren.
2. Stellv. Bürgermeisterin Klotzbach zollt der Verwaltung ebenfalls ein Lob für die korrekte und sorgfältige Abarbeitung dieses Bauleitverfahrens. Insgesamt spricht sie sich auf im Namen der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe dafür aus, dem Beschlussvorschlag vollumfänglich zu folgen.
Bürgermeister Rehkämper erinnert in diesem Zusammenhang an die Historie bzgl. der Zusammenarbeit mit der heristo-Gruppe und seine Motivation zur Vorlage dieses Beschlussvorschlages. Davon abweichende Argumente könne er aber durchaus folgen.