Sitzung: 26.09.2019 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: X/2019/389
Der Beschluss, den
Bebauungsplan Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ als Bebauungsplan der
Innenentwicklung zur städtebaulichen Neuordnung des Grundstückes „Westfalendamm
4“ gem. § 13 a BauGB zum 2. Mal zu ändern, wurde am 14.02.2019 im Gemeinderat gefasst
(Protokoll Nr. X/122/2019, TOP 6).
Am 04.04.2019 wurde
durch den Rat der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der
als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente
(Protokoll Nr. X/131/2019, TOP 6).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ hat
29.04.2019 stattgefunden.
Zeitlich parallel erfolgte mit Schreiben vom 08.04.2019 die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB.
Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden,
ist am 27.06.2019 ein Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden
(Protokoll Nr. X/141/2019, TOP 7).
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange ergab sich die Möglichkeit zur
Erweiterung des Gewerbegebiets unter Verzicht auf die anderweitig ausgewiesenen
Regenrückhalteflächen.
Der entsprechend überarbeitete Entwurf der v. g. Bebauungsplanänderung
hat in der Zeit vom 15.07.2019 bis einschließlich 16.08.2019 öffentlich
ausgelegen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen
und Hinweise sind samt den dazu unterbreiteten Abwägungsvorschlägen als Anlage
beigefügt.
Sämtliche Abwägungsergebnisse wurden anschließend gem. § 3 (2) BauGB den
entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt,
die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 1 Enthaltung):
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen
Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.