Sitzung: 10.12.2015 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: 2015/095
Im Wesentlichen wird bezüglich des Sachverhaltes auf die Anlage
verwiesen.
Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den
Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage
vom 11.02.2015 zugesandt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 26.03.2015
statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über
diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Ratspost im April
2015 übersandt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie
der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 19.03.2015
statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats gegeben.
Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus der Anlage.
Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 42. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ samt der dazugehörigen
Begründungen und des Umweltberichte erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. §
3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die
zum Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser
Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind (Anlagen A 1 bis A 6).
Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen
ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss
des Gemeinderates herbeizuführen.
Beschlussvorschlag:
a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
42. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden nach
ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im
Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvor-
schriften
Die in der Anlage
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit
örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher
Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im
Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung
samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4
(2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Nach dem Sachverhaltsvortrag der Verwaltung ergehen folgende
Beschlüsse
(zu a) und b) jeweils einstimmig):
a) 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
42. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden nach
ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 42. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen
Bauvor-
schriften
Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge
zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger
öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 60 „Ulmenallee/Im Wiesengrund“ mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion
als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 60 „Ulmenallee/Im
Wiesengrund“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung
samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |