Die Sparkasse Osnabrück hat mit Bauantrag vom 18.12.2023 einen Antrag auf Genehmigung des Abbruchs einer Sparkassenfiliale und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit

10 Wohneinheiten und einen Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 gestellt.  Mit Verfügung vom 21.12.2023 hat der Landkreis die Gemeinde Bad Rothenfelde aufgefordert, zum Bauvorhaben eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer ersten Sichtung des Bauantrages hat der Landkreis die Sparkasse aufgefordert,

u. a. eine Abstandsflächenbaulast für die Flurstücke 5/5, 43/11, 4/11, 6/29 und einen Ablösevertrag für 1 Stellplatz bis zum 23.02.2024 vorzulegen.

 

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Satzung) bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Rates, es sei denn, der Rat hat die Zuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten oder in Gänze an den Verwaltungsausschuss oder den Bürgermeister übertragen.

 

Nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB "gilt die Zustimmung der Gemeinde zum Bauvorhaben (bzw. in diesem Zusammenhang gestellte weitere Anträge) als erteilt, wenn sie nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert werden (Zustimmungsfiktion nach zwei Monaten). Eine mögliche Zustimmungsverweigerung müsste damit spätestens am 21.02.2024 beim Landkreis eingehen, um eine Zustimmungsfiktion auszuschließen.

Da die notwendigen Ratsentscheidungen zu den Befreiungsanträgen jedoch frühestens in der Sitzung am 29.02.2024 erfolgen können, ist aus formalen Gründen vor Ablauf der Zweimonatsfrist dem Landkreis zunächst eine Zustimmungsverweigerung mit dem Hinweis auf einen noch erforderlichen Ratsbeschluss zuzustellen.

 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn

1.                  Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der

Bevölkerung, …. die Befreiung erfordern oder

2.                  die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.                  die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

 

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Der vorgelegte Antrag auf Zulassung einer Befreiung beinhaltet:

a)                  Eine Überschreitung der zulässigen Traufhöhe von 6,50 m um 1,415 m auf 7,915 m

b)                  Zulassung eines Walmdaches statt des vorgeschriebenen Satteldaches

c)                  Zulassung von drei statt zwei (baurechtlichen) Vollgeschossen

d)                  Zulassung einer um 0,25 höheren GFZ von 1,45 statt der festgesetzten 1,2

 

Der Verwaltung liegt zwischenzeitlich die erbetene Stellungnahme des Büros Tischmann Loh & Partner vor (siehe anliegende Mail), welches die Aufstellung des Bebauungsplanes begleitet hat. Außerdem hat die Untere Denkmalschutzbehörde in Aussicht gestellt, bis zum 09.02.2024 ihre Stellungnahme zum Bauvorhaben der Gemeinde zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren ist am 09.02.2024 ein Gespräch zum geplanten Vorhaben geplant, an dem Vertreter der Sparkasse einschließlich der Architektin, Frau Otte, Herr Loh als Vertreter des Planungsbüros Tischmann Loh & Partner und Vertreter der Verwaltung teilnehmen.

Ziel dieses Gespräches ist, mit der Sparkasse den kompletten Sachverhalt einschließlich der Ziele des Bebauungsplanes und den Forderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erörtern und die Sparkasse ggf. um Prüfung einer Veränderung der Planung zu bitten.

 

Erst nach Abschluss des o. a. Gespräches ist es der Verwaltung möglich, einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

 

Der Beschlussvorlage werden angefügt:

    Befreiungs-/Abweichungsantrag

    Begründung Befreiungs-Abweichungsantrag

    Ansichten

    Grundriss Kellergeschoss

    Grundriss Erdgeschoss

    Grundriss 1. Obergeschoss

    Grundriss Dachgeschoss

    Katasterlageplan

    Lageplan Abstands- bzw. Baulastflächen

    Stellungnahme des Büros Tischmann loh & Partner vom 09.01.2024


Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.


 

Herr Rehkämper berichtet:

Am 21.12.2023 ist beim Landkreis Osnabrück der Bauantrag der Sparkasse Osnabrück eingegangen. Der Bauantrag beinhaltet Befreiungen vom aktuell geltenden Bebauungsplan Nr. 54.

Aufgrund der Befreiungen und anderer zu klärender Punkte hat am 09.02.2024 ein gemeinsames Gespräch mit der Sparkasse Osnabrück, der Architektin, des Stadtplaners und Vertretern der Verwaltung stattgefunden.

Im Vorfeld zu diesem Gespräch hat es nach bitten der Verwaltung eine städtebauliche Einschätzung von Herrn Loh (Tischmann Loh & Partner) und eine vorläufige Stellungnahme der unteren und oberen Denkmalschutzbehörde geben.

Die Einschätzung sowie die Stellungnahme kommen zu einem ähnlichen Ergebnis, beiden sehen die derzeitige Planung mit Skepsis. In dem gemeinsamen Gespräch mit der Sparkasse wurde besprochen, dass die Architektin und die Sparkasse zunächst ins Gespräch mit der unteren Denkmalschutzbehörde gehen müssen.

Alle Beteiligten haben sich darauf verständig, im weiteren Dialog miteinander zu verbleiben.

Es ist positiv zu betrachten, das die Sparkasse Osnabrück sich damit für den Standort in Bad Rothenfelde entschieden hat.

Nach §36 Abs. 2 BauGB muss die Gemeinde innerhalb von einer Frist von 2 Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde eine Stellungnahme abgeben. Sollte die Frist verstreichen, gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt. Die Verwaltung wird in den nächsten Tagen aufgrund des nahenden Fristablaufes eine ablehnende Stellungnahme zu dem Bauvorhaben verfassen und an den Landkreis senden.

 

Herr Tesch begrüßt das die Sparkasse Osnabrück in Bad Rothenfelde bleiben möchte und findet es wichtig, dass ein großer Konsens mit der Sparkasse gefunden wird.

 

Herr Bunselmeyer regt an, dass vor der nächsten Ausschuss Sitzung ein gemeinsamer Ortstermin stattfinden sollte, um die örtliche Lage und die Bäume genauer beurteilen zu können. Des Weiteren sollte wie bei anderen Vorhaben, eine 3D-Darstellung des Gebäudes im Zusammenspiel mit der Umgebung vorgelegt werden.

Hierzu ergänzt Herr Rehkämper, das die 3D-Darstellung mit den Beteiligten schon besprochen worden ist und erarbeitet werden soll.

 

Aufgrund des aktuellen Projektstandes wird der Tagesordnungspunkt auf Antrag der Verwaltung und Zustimmung des Ausschusses vertagt.