Seitens des Bauherren liegt ein Bauantrag „Neubau einer
Ausstellungshalle“ vor. Auf dem Eckgrundstück Gewerbepark/Heidländer Weg soll
eine teilweise zweigeschossige Halle entstehen. Die Grundfläche ist mit 1.000
qm (20,00 X 50,00 m) und die Höhe mit 6,80 m geplant.
In dem Bebauungsplan Nr. 34.1 „Gewerbepark Strang, 1. Änderung und
Erweiterung“ ist, für eine Halle in dieser Größe, ein zu geringer überbaubarer
Bereich vorgesehen (siehe Anlage).
Der Befreiungsantrag mit der ausführlichen Begründung, von der
Architektin Viktoria Heptin, aus 32791 Lage, Im Seelenkamp 15, ist als Anlage
beigefügt.
Da die anderen Vorgaben alle eingehalten werden wird vorgeschlagen dem
Befreiungsantrag zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück wird
auch von dort der Befreiungsantrag unter zwei Bedingungen gebilligt:
- Der südliche Nachbar, Heidländer Weg 13, muss
schriftlich zustimmen
(diese Zustimmung liegt bisher noch nicht vor). - Für die entfallende Grünfläche, auf der
südlichen Grundstücksseite, muss an anderer Stelle auf dem Grundstück ein
Ausgleich geschaffen werden.
(Dieser Ausgleich soll auf der hellgrünen Fläche (siehe Lageplan) nachgewiesen werden. Dafür ist das Garten- und Landschaftsplanungsbüro Bernd Rackelmann aus 32657 Lemgo, An der Gauske 22, beauftragt.)
Grundsätzlich kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines
Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 34.1 „Gewerbepark Strang, 1. Änderung und Erweiterung“, auf
dem Eckgrundstück „Gewerbepark/Heidländer Weg 25“, mit dem Ziel: Neubau einer
Ausstellungshalle, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung
mit §31 (2) BauGB erklärt.
Es
handelt sich um folgende Befreiung (siehe auch Anlagen):
Für die
1.000 qm große Ausstellungshalle soll der überbaubare Bereich in südlicher
Richtung auf einer Größe von ca. 130 qm überschritten werden.