Seit einiger Zeit wird über Inhalt und
Realisierung des 2. Bauabschnittes des „Quartier am Kurpark“ diskutiert. Am
22.03.2023 wurde im Verwaltungsausschuss ein Vorentwurf intensiv erörtert. Die
Planungen stimmten in Teilen jedoch mit den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr.
53 „Westliches Kurzentrum“ nicht überein. Eine Genehmigung der Planungen über
Befreiungen nach § 31 BauGB kommt nach Prüfung nicht in Betracht. Die
Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens soll deshalb über eine vorhabenbezogene 1.
Änderung des Bebauungsplanes erreicht werden.
Zur Abgrenzung der vorhabenbezogenen 1.
Änderung des Bebauungsplanes sind verschiedene Aspekte zusammen mit dem
Vorhabenträger abgestimmt worden. Im Ergebnis soll das gesamte Quartier
zwischen der Münstersche Straße, Kirchstraße und der Straße Am Kurpark
überplant und als urbanes Gebiet nach § 6 a BauNVO ausgewiesen werden. Dieses
hat zur Folge, dass der Geltungsbereich von vorhabenbezogenem Bebauungsplan und
Vorhaben- und Erschließungsplan nicht identisch sind.
In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses wird Herr Loh die aktuelle Planung erläutern. Herr Reich
und Herr Möllering werden in der Sitzung ebenfalls anwesend sein.
Anlagen
- Abgrenzung Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“, 1.
Änderung
- Powerpointpräsentation Quartier am
Kurpark
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die 1.
vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“
gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Dem
vorgelegten Vorentwurf wird grundsätzlich zugestimmt. Auf dieser Grundlage ist
die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB zu
schließen.
Der Geltungsbereich der 1.
vorhabenbezogenen Änderung umfasst die Grundstücke Gemarkung Bad Rothenfelde,
Flur 5, Flurstücke 146, 147/1, 147/2, 148/1, 148/2, 148/4, 148/7, 148/8,
148/20, 148/23, 148/26, 148/27, 148/28, 148/30, 148/32, 148/33, 148/34, 148/35,
148/36, 148/37, 151, 152/2, 153/2, 155/6 und 155/7 tlw.