Betreff
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 A "Östlich der Eschstraße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss
Vorlage
X/2016/17
Aktenzeichen
se
Art
Beschlussvorlage

Die Vorhabenträgerin ist Erbbauberechtigte des Grundstückes „Am Pagenkamp 2 – 6“ und beabsichtigt den Abbruch des nach eigenen Aussagen wirtschaftlich nicht sanierungsfähigen Gebäudes.

 

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 12.10.2016 beantragt die Vorhabenträgerin stattdessen zwei neue Baukörper mit je 8 Wohneinheiten (somit insgesamt 16 Wohneinheiten), deren Giebel zur Straße „Am Pagenkamp“ ausgerichtet werden soll. Durch die geänderte Firstrichtung können die Gebäude besser zur Sonne ausgerichtet werden. Des Weiteren würde die Riegelwirkung des z. Zt. bestehenden, ca. 40 m langen, Gebäudes entfallen. Dadurch würde die Möglichkeit der Errichtung einer Tiefgarage für die künftigen Bewohner der geplanten Neubauten geschaffen. In der bestehenden Wohnanlage mit derzeit insgesamt 15 Wohnungen gibt es z. Zt. keine Garagen; die Kfz der Bewohner und deren Besucher werden im Freien geparkt.

 

Im geltenden Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ ist die Baugrenze auf das Außenmaß des Bestandsgebäudes festgesetzt. Dementsprechend wurde auch die Firstrichtung parallel zur Straße festgesetzt. Die beiden neu geplanten Baukörper widersprechen diesen Festsetzungen.

 

Zunächst war seitens der Vorhabenträgerin erwogen worden, zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ zu beantragen (Firstrichtung und überbaubarer Bereich). Die Genehmigung eines solchen Befreiungsantrages ist in Vorgesprächen zwischen der Vorhabenträgerin und dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück von der Zustimmung der Grundstücksnachbarn abhängig gemacht worden. Diese wurde von der Eigentümergemeinschaft „Am Pagenkamp 2 a“ verweigert (s. Anlage). Die Vorhabenträgerin wurde daher seitens des Bauordnungsamtes des Landkreises Osnabrück gebeten, bei der Gemeinde Bad Rothenfelde eine Änderung des Bebauungsplans zu beantragen.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung ist bei sämtlichen Eingaben zu prüfen, ob den vorgebrachten Eingaben unter Berücksichtigung öffentlicher Belange nachgekommen werden kann. Die Öffentlichkeit hat in zwei Schritten (frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung) die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Das seitens der Gemeinde zu erarbeitende Abwägungsergebnis wird den Einwendern schriftlich mitgeteilt.

 

Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes eine Grundfläche von 20.000 m² nicht erreicht werden kann, sollte aus Gründen der Vereinfachung das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet werden. Die Bauleitplanung entspricht den Festsetzungen des geltenden Flächennutzungsplanes, so dass dieser auch im Nachhinein nicht berichtigt werden muss.

 

Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht verzichtet werden.

 

Als nächste Verfahrensschritte sind Beratungen über den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.

    


Beschlussvorschlag:

 

Um bei einer Neubebauung auf dem Grundstück „Am Pagenkamp 2 - 6“ (nach Abbruch des Bestandsgebäudes) aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der Verbesserung des Ortsbildes eine geänderte Firstrichtung (Ausrichtung der Giebel statt der Traufe zur Straße „Am Pagenkamp“)  sowie eine geänderte Gebäudestellung (Abweichung von der festgesetzten Baugrenze) zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 1. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und zu erweitern.

 

Das Plangebiet besteht aus dem Flurstück 64/1 der Flur 7, Gemarkung Bad Rothenfelde, und wird im Osten vom Grundstück „ Am Pagenkamp 2 A“, im Süden von der Straße „Am Pagenkamp“, im Westen vom Grundstück „Am Pagenkamp 6 A“, (ehemalige Neuapostolische Kirche) sowie im Norden von den Grundstücken „Eschstraße 4, 6 und 8“ begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.