Die Vorhabenträgerin ist Erbbauberechtigte des Grundstückes „Am
Pagenkamp 2 – 6“ und beabsichtigt den Abbruch des nach eigenen Aussagen
wirtschaftlich nicht sanierungsfähigen Gebäudes.
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 12.10.2016 beantragt die
Vorhabenträgerin stattdessen zwei neue Baukörper mit je 8 Wohneinheiten (somit
insgesamt 16 Wohneinheiten), deren Giebel zur Straße „Am Pagenkamp“
ausgerichtet werden soll. Durch die geänderte Firstrichtung können die Gebäude
besser zur Sonne ausgerichtet werden. Des Weiteren würde die Riegelwirkung des
z. Zt. bestehenden, ca. 40 m langen, Gebäudes entfallen. Dadurch würde die
Möglichkeit der Errichtung einer Tiefgarage für die künftigen Bewohner der
geplanten Neubauten geschaffen. In der bestehenden Wohnanlage mit derzeit
insgesamt 15 Wohnungen gibt es z. Zt. keine Garagen; die Kfz der Bewohner und
deren Besucher werden im Freien geparkt.
Im geltenden Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ ist die
Baugrenze auf das Außenmaß des Bestandsgebäudes festgesetzt. Dementsprechend
wurde auch die Firstrichtung parallel zur Straße festgesetzt. Die beiden neu
geplanten Baukörper widersprechen diesen Festsetzungen.
Zunächst war seitens der Vorhabenträgerin erwogen worden, zwei
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“
zu beantragen (Firstrichtung und überbaubarer Bereich). Die Genehmigung eines
solchen Befreiungsantrages ist in Vorgesprächen zwischen der Vorhabenträgerin
und dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück von der Zustimmung der
Grundstücksnachbarn abhängig gemacht worden. Diese wurde von der
Eigentümergemeinschaft „Am Pagenkamp 2 a“ verweigert (s. Anlage). Die
Vorhabenträgerin wurde daher seitens des Bauordnungsamtes des Landkreises
Osnabrück gebeten, bei der Gemeinde Bad Rothenfelde eine Änderung des
Bebauungsplans zu beantragen.
Im Rahmen der Bauleitplanung ist bei sämtlichen Eingaben zu prüfen, ob
den vorgebrachten Eingaben unter Berücksichtigung öffentlicher Belange
nachgekommen werden kann. Die Öffentlichkeit hat in zwei Schritten (frühzeitige
Beteiligung und öffentliche Auslegung) die Möglichkeit, Einwendungen
vorzubringen. Das seitens der Gemeinde zu erarbeitende Abwägungsergebnis wird
den Einwendern schriftlich mitgeteilt.
Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich
ist und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes eine Grundfläche von
20.000 m² nicht erreicht werden kann, sollte aus Gründen der Vereinfachung das
beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
angewendet werden. Die Bauleitplanung entspricht den Festsetzungen des
geltenden Flächennutzungsplanes, so dass dieser auch im Nachhinein nicht
berichtigt werden muss.
Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine
umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nicht verzichtet werden.
Als nächste Verfahrensschritte sind Beratungen über den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Um bei einer
Neubebauung auf dem Grundstück „Am Pagenkamp 2 - 6“ (nach Abbruch des
Bestandsgebäudes) aus städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der
Verbesserung des Ortsbildes eine geänderte Firstrichtung (Ausrichtung der
Giebel statt der Traufe zur Straße „Am Pagenkamp“) sowie eine geänderte Gebäudestellung
(Abweichung von der festgesetzten Baugrenze) zu ermöglichen, ist der
Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
zum 1. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern und zu erweitern.
Das Plangebiet besteht aus dem Flurstück 64/1 der Flur 7, Gemarkung Bad Rothenfelde, und wird im Osten vom Grundstück „ Am Pagenkamp 2 A“, im Süden von der Straße „Am Pagenkamp“, im Westen vom Grundstück „Am Pagenkamp 6 A“, (ehemalige Neuapostolische Kirche) sowie im Norden von den Grundstücken „Eschstraße 4, 6 und 8“ begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.