Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A "Östlich der Eschstraße" mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
X/2017/121
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zugestimmt (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 7).

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes hat am 08.05.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits am 15.05.2017 übersandt. Zeitgleich hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB stattgefunden.

 

Die in den beiden vorgenannten Verfahren insgesamt eingegangenen Anregungen samt den dazu unterbreiteten Abwägungsvorschlägen können der Anlage 1 entnommen werden. Aufgrund der Abwägungsvorschläge ist eine inhaltliche Überarbeitung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nicht erforderlich. Es sind nur wenige redaktionelle Änderungen vorgesehen.

 

Sämtliche vorgeschlagenen Änderungen sind in den als Anlage 2 beigefügten Entwurf sowie die Entwurfsbegründung (Anlage 3) eingearbeitet worden.

 

Als Anlage zum Entwurf wird darüber hinaus auch die Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ vom 02.05.2017 (Anlage 4) Gegenstand der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sein.

     


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.


Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.