Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 06.04.2017 dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
„Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zugestimmt (Protokoll Nr.
X/027/2017, TOP 7).
Auf der Grundlage dieses
Vorentwurfes hat am 08.05.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung
wurde den Ratsmitgliedern bereits am 15.05.2017 übersandt. Zeitgleich hat die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB stattgefunden.
Die in den beiden vorgenannten
Verfahren insgesamt eingegangenen Anregungen samt den dazu unterbreiteten
Abwägungsvorschlägen können der Anlage 1
entnommen werden. Aufgrund der Abwägungsvorschläge ist eine inhaltliche
Überarbeitung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A
„Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nicht erforderlich. Es
sind nur wenige redaktionelle Änderungen vorgesehen.
Sämtliche vorgeschlagenen
Änderungen sind in den als Anlage 2
beigefügten Entwurf sowie die Entwurfsbegründung (Anlage 3) eingearbeitet worden.
Als Anlage zum Entwurf wird
darüber hinaus auch die Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ vom 02.05.2017 (Anlage 4) Gegenstand der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sein.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen
Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und
der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der
Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als
Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die
beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.