Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlage verwiesen.

 

Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 14.03.2017 zugesandt.

 

Die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Hecke nördlich des Wasserlaufes sowie der Einzelbaum auf dem Grundstück „Am Forsthaus 9“ ist noch einzumessen, so dass hier nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses noch geringfügige Anpassungen erforderlich werden könnten.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 08.05.2017 statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Mail am 15.05.2017 übersandt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 10.04.2017 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.05.2017 gegeben.

 

Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus der Anlage.

 

Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes  und des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ samt der dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind. Der Umweltbericht ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch beim Planungsbüro  in Bearbeitung und wird rechtzeitig zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 08.06.2017nachgereicht.

 

Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeizuführen.

 

Anschließend ist beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt werden.

 

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 - Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ - Abwägungstabelle

3 - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf

4 - 43. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf

5 - Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ - Entwurf

6 - Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“, Begründung - Entwurf

7 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Fledermäuse“

8 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Avifauna und Amphibien“

9 - Grünordnungsplan - Entwurf

 


Beschlussvorschlag:

 

a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.