Der
Feststellungsbeschluss zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ sind am
27.06.2018 im Gemeinderat gefasst worden. Momentan liegt der Antrag auf
Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung dem Landkreis Osnabrück vor. Nach
Erteilung dieser Genehmigung kann die Rechtskraft der
Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am
Wäldchen/Mühlenweg“ herbeigeführt werden.
Derzeit
wird die Ausschreibung zur Erstellung der Baustraße, des Regenrückhaltebeckens
und der nördlich gelegenen Entwässerungsmulde durchgeführt. Nach Fertigstellung
der Arbeiten - voraussichtlich im Frühjahr 2019 - kann mit dem Bau der
einzelnen Häuser begonnen werden.
Es
wäre daher sinnvoll, jetzt die Vergabe der Grundstücke vorzubereiten.
Die eigentliche Veräußerung der
Flächen erfolgt aufgrund des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages über die
NLG. Die Gemeinde hat sich jedoch vertraglich vorbehalten, für die Zuteilung
der Grundstücke den Personenkreis und die Reihenfolge vorzugeben.
Dementsprechend sind die beigefügten Vergaberichtlinien in Anlehnung an die
Grundstücksvergabe in den Baugebieten „Hehenbruchsweg“, „Nunnensieks Hof“ und
„Südlich der Lindenallee“ erarbeitet worden.
Als Schlussfolgerung der Verfahren
„Hehenbruchsweg“ und „Nunnensieks Hof“ kann festgestellt werden, dass sich die
Vergabe in dieser Form grundsätzlich bewährt hat. Allerdings hat sich
herausgestellt, dass bei einem nahezu gleichen Altersdurchschnitt der Bewohner
mit dem Schwerpunkt „junge Familie“ in absehbarer Zeit auch nahezu gleichzeitig
ein Generationenwechsel stattfindet, wenn die Kinder sich dem Erwachsenenalter
nähern.
Neben dem Schwerpunkt „junge
Familien mit minderjährigen Kindern“ ist daher im Baugebiet „Südlich der
Lindenallee“ auch jungen, kinderlosen
Paaren, aber auch älteren Paaren die Möglichkeit gegeben werden, ein Grundstück
zu erwerben. Durch diese Altersdurchmischung kann einem ansonsten eher abrupten
Generationenwechsel entgegengewirkt werden.
Aufgrund der in diesem Baugebiet
allerdings relativ geringen Anzahl der Baugrundstücke (ca. 18 - 20) sollte der
Fokus bei der jetzt anstehenden Vergabe allerdings ausschließlich bei den
jungen Familien mit minderjährigen Kindern und den jungen (noch) kinderlosen
Paaren liegen, da es sich hierbei um die Hauptzielgruppe handelt, für die das
Baugebiet ausgewiesen worden ist. Eine Vergabe an ältere Paare ohne
minderjährige Kinder wäre damit in diesem Baugebiet ausgeschlossen.
Mit der als Anlage beigefügten
Eingabe bat die Freiwillige Feuerwehr Bad Rothenfelde, bei dem Erlass künftiger
Vergaberichtlinien Mitgliedern der Feuerwehr eine höhere Punktzahl zuzuteilen.
Innerhalb der Feuerwehr wird die Gefahr gesehen, dass junge, aktive und
ausgebildete Feuerwehrmitglieder den Ort verlassen und damit für den Dienst
nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Aspekt soll aus Sicht der Verwaltung
berücksichtigt werden. Es wird daher vorgeschlagen, an Mitglieder der
Feuerwehr, die seit mindestens zwei Jahren aktiv tätig sind, zwei Punkte zu
verteilen. Die aktive Mitgliedschaft sollte allerdings durch den
Gemeindebrandmeister oder dessen Stellvertreter bescheinigt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinien zur Vergabe von Baugrundstücken im Baugebiet „Am Wäldchen/Mühlenweg“ werden in der beigefügten Fassung beschlossen.