Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 26 „Birkenkamp“ als Bebauungsplan
der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum 1. Mal zu ändern, wurde am
14.09.2017 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/047/2017, TOP 7).
Am 26.04.2018 wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung
beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
diente (Protokoll Nr. X/081/2018, TOP 5).
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26
„Birkenkamp“ hat am 24.05.2018 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die
Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 07.06.2018
übersandt.
Zeitlich parallel erfolgte die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB.
Zu den Anregungen, die in beiden
Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 27.06.2018 der Entwurfs- und
Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr.
X/089/2018, TOP 5). Die Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen
und Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der
in der Zeit vom 11.07.2018 bis einschließlich 17.08.2018 öffentlich ausgelegen
hat. Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und hatten somit ebenfalls
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17.08.2018.
Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung insgesamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge als Anlage beigefügt.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden nach dem Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26
„Birkenkamp“ gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und
sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht
haben.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.