Von der Bauherrin, Lisa Büning,
Birkenstraße 3, 49214 Bad Rothenfelde liegt uns ein Befreiungsantrag vor. Das
Hotel auf dem Grundstück Birkenstraße 3 soll erweitert bzw. aufgestockt werden.
Durch die Erweiterung bzw. Umbau sollen zusätzliche Zimmer mit 13 Betten
geschaffen werden, das Hotel verfügt dann insgesamt über 101 Betten.
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Südlich
der Schloenbachstraße“, 1. Änderung, sieht für dieses Grundstück eine
zweigeschossig bzw. im westlichen hinteren Teilbereich eine dreigeschossige
Bauweise vor.
Im vorderen zweigeschossigen
Bereich ist eine Modernisierung und Erweiterung geplant, hier soll durch eine
Aufstockung ein drittes Geschoss mit einem Flachdach entstehen. Die beiden
vorhandenen äußeren Gebäudeteile mit dem Satteldach bleiben unverändert.
Um die geplanten Baumaßnahme
durchführen zu können ist eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 22 erforderlich:
- Gemäß B-Plan ist im
vorderen Bereich eine 2-Geschossigkeit festgesetzt, für die vorgesehene
Planung ist eine 3-Geschossigkeit erforderlich.
Alle anderen Festsetzungen des
B-Plans (u. a. Grundflächen- und Geschossflächenzahl) werden eingehalten. Der
überarbeitete und ergänzte Stellplatznachweis ist ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Durch die beiden äußeren, höheren
Satteldachgebäude fügt sich der dreigeschossige, mittlere, niedrigere
Flachdachgebäudeteil städtebaulich gut ein.
Nach Rücksprache mit dem
Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück ist für diesen Befreiungsantrag eine
Nachbarbeteiligung nicht erforderlich, weil nachbarliche Belange nicht berührt
sind.
Grundsätzlich kann gem. §31 (2)
BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 22 „Südlich der Schloenbachstraße“, 1. Änderung, mit dem
Ziel, auf dem Grundstück „Birkenstraße 3“ durch eine Aufstockung (in
Teilbereichen) ein drittes Vollgeschoss zu errichten, wird das gemeindliche
Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauGB Bedingung erklärt.
Die anderen Festsetzungen, insbesondere die GRZ
(Grundflächenzahl) und GFZ (Geschoßflächenzahl) sind einzuhalten. Es ist ein
Nachweis zu erbringen, dass ausreichend Stellplätze auf dem Grundstück zur
Verfügung gestellt werden können.