Betreff
Umgestaltung ZOB/Bahnhofstraße
Vorlage
X/2019/339
Aktenzeichen
Bushaltestellen
Art
Beschlussvorlage

Die Bushaltestelle „Bahnhofstraße ZOB“ bedarf eines barrierefreien Ausbaus bis zum 31.12.2021. Die Herstellung der Bushaltestellen (auch auf der nördlichen Straßenseite – Nähe Eisdiele) ist zunächst als eigenständige Baumaßnahme zu sehen. Der Neu- oder Ausbau sowie die Grunderneuerung von Einzel- oder Mehrfachhaltestellen können im Rahmen der ÖPNV-Förderprogramme gefördert werden.

 

Es werden Kosten für Bauausgaben, Grunderwerbsausgaben und Planungskosten bezuschusst, die im direkten Bereich der Haltestellen anfallen. Grunderwerbsausgaben können bis zu der Höhe des vom Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden. Für externe Planungsleistungen werden max. 10 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt.

 

Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung. Die Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, vollständig einzureichen.

 

Unabhängig von dieser Umbaumaßnahme der Bushaltestellen ist die Neu- bzw. Umgestaltung der Bahnhofstraße auf dem Streckenabschnitt zwischen „heristo-kreisel“ bis zur Einmündung Feldstraße (wünschenswert wäre die Neugestaltung bis zur Einmündung der Wiek-/Birkenstraße unter Einbeziehung der Kath. Kirche) zu sehen. Die Maßnahmendurchführung steht stets unter dem Finanzierungsvorbehalt. Zuschüsse aus dem ÖPNV-Förderprogramm stehen dafür nicht zur Verfügung. Ob Zuschüsse aus anderen Zuschusstöpfen akquiriert werden können, muss geprüft werden.

 

In jedem Fall muss sich eine (möglicherweise) vorgezogene Baumaßnahme der Bushaltestellen in eine spätere Straßenneugestaltung einfügen. Die Planungen sind entsprechend vorzunehmen.

 

Als zusätzliche Information dient das als Anlage beigefügte Gesprächsprotokoll vom 21.01.2019. Herr Janssen wird zu dieser Thematik in der Sitzung vortragen.  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bushaltestelle „ZOB/Bahnhofstraße ist bis zum 31.12.2021 beidseitig barrierefrei herzustellen.

 

  1. Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro SHP-Ingenieure erarbeiteten Variante A (Bestandsorientierte Variante) unter Einbeziehung einer Mobilitätsstation östlich der Haltestelle.

 

  1. Im Bestandsgebäude ist eine öffentliche Toilettenanlage vorzusehen. Der Kioskbetrieb wird aufgegeben.

 

  1. Die Herstellung von Überquerungsstellen auf dem Streckenabschnitt „heristo-kreisel“ bis Einmündung Feldstraße erfolgt mit einem Materialwechsel (Pflasterung).

 

  1. Das Ing.-Büro SHP, Plaza de Rosalia 1, 30449 Hannover, erhält den Planungsauftrag zur Neugestaltung ZOB/Bahnhofstraße – Objektplanung Verkehrsplanung zum Angebotspreis von 25.275,71 € incl. Mehrwertsteuer.