Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 b "Östlich der Frankfurter Straße" als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB; Vorentwurfsbeschluss
Vorlage
X/2019/342
Art
Beschlussvorlage

  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 b „Östlich der Frankfurter Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum zweiten Mal zu ändern, um das Grundstück „Westfalendamm 4“ städtebaulich neu zu ordnen (Protokoll Nr. X/122/2019, TOP 6).

 

Die Übernahme der Verfahrenskosten wurde von den Antragstellern zugesagt. Eine Beschlussvorlage dazu ergeht zum nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

Durch das Büro Tischmann Loh, Rheda-Wiedenbrück,  ist der als Anlage beigefügte Vorentwurf zur Bebauungsänderung erarbeitet worden. Sofern diesem Vorentwurf zugestimmt wird, kann auf dessen Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung (öffentliche Abendveranstaltung mit anschließender zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von Eingaben) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anschreiben an insgesamt rd. 30 Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um Abgabe etwaiger Stellungnahmen) durchgeführt werden.

 

Als nächster Schritt wird öffentlich über die vorgebrachten Eingaben und Stellungnahmen beraten (Abwägungsbeschluss); der Vorentwurf wird ggf. überarbeitet und als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nach Vorliegen des Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses während einer Frist von mindestens 30 Tagen öffentlich aus. In dieser Frist können von der Öffentlichkeit wie auch von den Behörden und sonstigen Institutionen und Nachbargemeinden weitere Stellungnahmen abgegeben werden. Auch zu diesen Stellungnahmen ist ein Abwägungsbeschluss erforderlich, bevor die Beratungen mit dem Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Östlich der Frankfurter Straße“ abgeschlossen werden können. Die Beratungen sind öffentlich.

 

Die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung kann nachfolgend durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Das Büro Tischmann Loh wird in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 20.03.2019 den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung inhaltlich ausführlich erörtern.   

 

Einzelheiten ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.

  


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 b „Östlich der Frankfurter Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.