Betreff
2. Änderg. u. Erw. des B-Planes Nr. 44 "Münstersche Str./ehem. Sägewerk" als B-Plan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss sowie Vorentwurfsbeschluss als Grundlage zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB
Vorlage
2015/057
Art
Beschlussvorlage

Der Vorhabenträger hat das Grundstück „Ernst-August-Straße 17“ erworben und beabsichtigt den Abriss des derzeit aufstehenden Gebäudes. An dessen Stelle, voraussichtlich ausgeweitet auf westliche Grundstücksbereiche soll neuer Wohnraum zur Eigennutzung entstehen. Angestrebt sind derzeit maximal fünf Wohneinheiten für Familienangehörige, (Betreuungs-)Personal und eine untergeordnete Büronutzung. Da sich das Grundstück im Bereich einer bebauten Ortslage befindet, ist diese Maßnahme im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung städtebaulich sinnvoll.

 

Der westliche und südliche Bereich des Grundstückes „Ernst-August-Straße 17“ befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ und ist dort mit Pflanzfestsetzungen belegt. Der restliche (z. Zt. schon bebaute) Grundstücksteil befindet sich im unverplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Um die zuvor beschriebene Nachverdichtung vornehmen zu können, ist der Bebauungsplan Nr. 44 zum 2. Mal zu ändern und um den derzeitigen „§ 34-er Bereich“ zu erweitern.

 

Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist (artenschutzrechtliche Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen werden trotzdem durch zwei Fachbüros erarbeitet) und eine Grundfläche von 20.000 m² nicht erreicht werden kann, sollte das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet werden. Die Bauleitplanung entspricht den Festsetzungen des geltenden Flächennutzungsplanes, so dass dieser auch im Nachhinein nicht berichtigt werden muss.

 

Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaligen Sägewerk“ samt Vorentwurfsbegründung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht verzichtet werden.

 

Als nächste Verfahrensschritte sind die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

 

Um auf dem Grundstück „Ernst-August-Straße 17“ eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung mit einer villenartigen, durchgrünten Bebauung zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 2. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und zu erweitern. Das Plangebiet befindet sich zwischen der Ernst-August-Straße und der Straße „Altes Sägewerk“ und beinhaltet die Flurstücke 59/8 und 59/9 der Flur 7, Gemarkung Bad Rothenfelde. Die genaue Lage ergibt sich aus dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.

Der Vorentwurf zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Münstersche Straße/ehemaliges Sägewerk“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieser Planunterlagen ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.