Planungsabsichten
Mit dem als Anlage 5 beigefügten Schreiben vom 04.06.2019 beantragt der
Vorhabenträger die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“.
Zur Klarstellung wird darauf verwiesen, dass die heutige Brunnenstraße
früher die Bezeichnung „Sundernstraße“ trug und die heutige Straße Am Kurpark
damals als „Bergstraße“ bezeichnet wurde. Daraus ergibt sich der Name des
Bebauungsplanes „Sundernstraße“.
Anlass der beabsichtigten Bauleitplanung ist die Erweiterung der
Augenklinik, dessen Praxisgebäude nach Angaben des Vorhabenträgers über viele
Jahre in insgesamt vier Bauabschnitten aufgebaut worden ist. Mittlerweile
entspricht die Ausstattung der Räumlichkeiten nicht mehr dem aktuellen
technischen Standard und die Nutzflächen reichen auch flächenmäßig nicht mehr
aus. Der bestehende, abgängige Gebäudeteil soll abgerissen und durch einen sich
in das Umfeld integrierenden Neubau ersetzt werden. Außerdem ist es geplant,
die OP-Räumlichkeiten zu erweitern, da die Augenklinik ihre Kapazitätsgrenzen
bei jährlich über 8.000 operativen Eingriffen bereits überschritten hat. Hinzu
kommt die Überlegung, in den neuen Räumlichkeiten evtl. Klinikpersonal
unterzubringen.
Des Weiteren soll der Parkplatzbereich um 10-15 Stellplätze erweitert
werden, sodass eine Entlastung des bislang nicht unerheblichen Parkdrucks
erreicht werden kann. Die Zufahrt zum Parkplatz soll zudem erweitert werden.
Dieses Vorhaben sowie die Kostenübernahme soll in Form eines städtebaulichen
Vertrages geregelt werden, welcher Bestandteil einer separaten
nichtöffentlichen Beschlussvorlage ist.
Planung des neuen Baukörpers und darauffolgende
Änderungen im Bebauungsplan
Für die Planung des ergänzenden Gebäudekomplexes für die Augenklinik hat
die Ewers Verwaltungs- und Wirtschaftsbetrieb GmbH & Co. KG bereits das
Bauunternehmen Gründker GmbH, Füchtorfer Str. 3, 49219 Glandorf, beauftragt.
Die bisher vorliegenden Pläne sind als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt
(Anlagen 6-7).
Der geltende Bebauungsplan Nr. 11 „Sundernstraße“ setzt für den Bereich
der Augenklinik ein Allgemeines Wohngebiet sowie zum Teil nur eingeschossige
Bauweise fest. Der neu geplante Baukörper widerspricht diesen Festsetzungen und
würde außerdem die bisherige Baugrenze überschreiten. Daher ist die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 11 geplant (Vorentwurf s. Anlagen 2-4).
Schallschutz
Die Verträglichkeit der geprüften Parkplatzerweiterung mit der
benachbarten Wohnbebauung ist bereits im Vorfeld durch ein
Schallschutzgutachten geprüft worden (Anlage 8).
Bebauungsplan der Innenentwicklung und Berichtigung
des Flächennutzungsplanes
Im Rahmen der Bauleitplanung ist
bei sämtlichen Eingaben zu prüfen, ob den vorgebrachten Eingaben unter
Berücksichtigung öffentlicher Belange nachgekommen werden kann. Die Öffentlichkeit
hat in zwei Schritten (frühzeitige Beteiligung und Auslegung) die Möglichkeit,
Einwendungen vorzubringen. Das seitens der Gemeinde zu erarbeitende
Abwägungsergebnis wird den Einwendern nach dem Satzungsbeschluss schriftlich
mitgeteilt.
Da für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht
erforderlich ist und aufgrund der geringen Größe des Plangebietes eine
Grundfläche von 20.000 m² nicht erreicht werden kann, sollte aus Gründen der
Vereinfachung das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) angewendet werden. Da die Bauleitplanung auch den
Festsetzungen des geltenden Flächennutzungsplanes nicht entspricht, ist im
Anschluss an das Verfahren eine Berichtigung dessen erforderlich.
Trotz des beschleunigten Verfahrens gem. § 13 a BauGB soll auf eine
umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange nicht verzichtet werden.
Folgende Verfahrensschritte
Als nächste Verfahrensschritte sind jetzt Beratungen über den Vorentwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die frühzeitige
Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB vorgesehen.
Durch das Stadtplanungsbüro Tischmann Loh, Berliner Str. 38, 33378
Rheda-Wiedenbrück, ist der als Anlage beigefügte Vorentwurf zur
Bebauungsplanänderung erarbeitet worden. Sofern diesem Vorentwurf zugestimmt
wird, kann auf dessen Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung (öffentliche
Abendveranstaltung mit anschließender zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von
Eingaben) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anschreiben an
insgesamt rd. 30 Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um
Abgabe etwaiger Stellungnahmen) durchgeführt werden.
Als darauffolgender Schritt wird öffentlich über die vorgebrachten
Eingaben und Stellungnahmen beraten (Abwägungsbeschluss); der Vorentwurf wird
ggf. überarbeitet und als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nach Vorliegen des
Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses min. 30 Tage öffentlich aus. In dieser Frist
können von der Öffentlichkeit wie auch von den Behörden und sonstigen
Institutionen und Nachbargemeinden weitere Stellungnahmen abgegeben werden.
Auch zu diesen Stellungnahmen ist ein Abwägungsbeschluss erforderlich, bevor
die Beratungen mit dem Besatzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Sundernstraße“ abgeschlossen werden können. Diese Beratungen sind
öffentlich.
Die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung kann nachfolgend durch
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück
herbeigeführt werden. Daraufhin wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes
vorgenommen (allgemeines Wohngebiet WA in Sondergebiet SO Klinik).
Das Planungsbüro Tischmann Loh wird den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses ausführlich erklären. Bei der vorausgehenden Ortsbesichtigung werden der Vorhabenträger und ein Vertreter des Bauunternehmens Gründker den neu geplanten Gebäudekomplex erläutern.
Beschlussvorschlag:
a) Um der
Augenklinik Dr. Georg (Am Kurpark 13-15) eine Modernisierung und Erweiterung am
jetzigen Standort zu ermöglichen, ist der Bebauungsplan Nr. 11 „Sundernstraße“
zum 1. Mal als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch
(BauGB) zu ändern.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11
„Sundernstraße“, der im heutigen Zustand durch die Straße Am Kurpark und die
Brunnenstraße eingerahmt wird. Das Plangebiet für die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 besteht aus dem Flurstück 65/10 der Flur 2, Gemarkung Bad Rothenfelde,
und wird im Norden durch das Grundstück „Am Kurpark 19“, im Osten durch die
Straße Am Kurpark, im Süden durch die Brunnenstraße, im Südwesten durch das
Grundstück „Brunnenstraße 4“ sowie im Westen durch die Grundstücke
„Brunnenstraße 6“ und „Am Wittekindsprudel 2“ begrenzt. Die genaue Lage ergibt
sich aus dem Lageplan, der Gegenstand dieses Beschlusses ist (Anlage 1).
b) Der
Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit
örtlichen Bauvorschriften (Anlagen 2-4) wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.