Seitens der
Bauherren liegt ein Bauantrag „Sanierung und Umbau an das Baudenkmal
Westfälischer Hof, Umnutzung von Hotelbetrieb zu einem Pflegedienst und
Wohnungen“ vor. Außerdem soll im Innenhof zum Kino ein Anbau mit 2
Vollgeschossen und ein Dachgeschoss entstehen. Die im Innenhof entfallenen
Einstellplätze werden am westlichen Grundstücksbereich (ehem. Schlecker) neu
angelegt.
Die
Flachdachbauten zur Münsterschen Straße, einschließlich des ehem.
Schleckergebäudes werden komplett abgerissen. Hier soll später (2.
Bauabschnitt) ebenfalls noch eine Bebauung erfolgen.
Der
geplante Anbau muss sich natürlich an die Bestandshöhen des Westfälischen Hof
orientieren (Raumhöhen ca. 2,95 - 3,41 m).
Die im
B-Plan Nr. 53 „Westliches Kurzentrum“ festgesetzten Traufhöhen von 6,50 m und
Firsthöhen von 11,00 m können deshalb nicht eingehalten werden. Diese Höhen
sollen jeweils um 1,40 m überschritten werden.
Um das
geplante Dachgeschoss besser nutzen zu können ist hier ein Mansarddach geplant.
Gemäß B-Plan sind in diesem Bereich Dächer mit einer Dachneigung von > 30
Grad vorgesehen. Für die geänderte Dachform ist ebenfalls eine Befreiung
notwendig.
Die
weiteren Festsetzungen des B-Plans werden eingehalten.
Seitens der
Landkreises Osnabrück wurde mitgeteilt, dass die Themen Denkmalschutz und
Brandschutz abschließend geklärt sind.
Da die
Nachbargebäude, sowohl der Westfälische Hof als auch das Gebäude
„Am Kurpark
3“ (Altes Rathaus), Gebäudehöhe von bis zu 14,50 m aufweisen, würde sich der
geplante Anbau immer noch unterordnen.
Es wird
vorgeschlagen den beantragten Befreiungen zuzustimmen.
Grundsätzlich
kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann
befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die
Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung
nachbarschaftlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 53 „Westliches
Kurzentrum“, auf dem Grundstück „Am Kurpark 1“, mit dem Ziel:
Das Baudenkmal „Westfälischer Hof“ zu
sanieren und umzubauen. Außerdem soll ein
Anbau errichtet werden. Die Nutzung soll
von Hotelbetrieb auf einen Pflegedienst und
Wohnungen geändert werden.
Hierfür wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um
folgende Befreiungen (siehe auch Anlagen):
Die im Bebauungsplan Nr. 53 festgesetzten
Trauf- und Firsthöhen sollen um jeweils 1,40 m
überschritten werden.
Das Dachgeschoss ist mit einem Mansarddach
vorgesehen.