Betreff
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
Vorlage
Y/2021/038
Art
Beschlussvorlage

Mit Schreiben vom 01.05.2021 hat Herr Helmut Nollmann angekündigt aus Altersgründen nicht wieder für eine Wiederwahl für das Amt des Schiedsmanns zur Verfügung zu stehen.

In der VA-Sitzung vom 11.05.2021 hatte Herr Bürgermeister Rehkämper hierzu im Verwaltungsbericht eigens berichtet und auch die Politik um entsprechende Vorschläge für die Nachfolge von Herrn Nollmann gebeten.  Des Weiteren wurde Ende August 2021 über die Internetseite der Gemeinde Bad Rothenfelde und den Teuto-Express eine öffentliche Ausschreibung durch das Hauptamt geschaltet. Auf diese Ausschreibung haben sich drei Personen (zwei Bewerber mit Wohnsitz in Dissen und eine Person mit Wohnsitz in Bad Rothenfelde) beworben. Der Bad Rothenfelder Bewerber war leider nicht zum Auswahlgespräch erschienen.

 

Gem. § 11 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) erhält die Schiedsperson einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin.

 

In dem Auswahlgespräch für die Schiedsperson am 16.11.2021 hatte sich Herr Andreas Baltruschat nicht durchsetzen können, kommt aber durchaus für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes in Betracht. Dieses Amt würde er auch auf entsprechende Nachfrage gerne ausüben wollen.

 

Nach § 11 Abs. 3 NSchÄG finden die §§ 2 bis 10 entsprechende Anwendung für die stellvertretenden Schiedspersonen.

 

Gem. § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) sollen die Bewerber im Schiedsamtsbezirk wohnen. Hiervon kann aber lt. Auskunft der Direktorin des Amtsgerichtes Bad Iburg, Frau Susanne Kirchhoff, und dem Justizministerium Niedersachsen abgesehen werden, wenn der Bewerber eine enge Beziehung zum Bezirk des Schiedsamtes führt. Dies ist im Fall von Herrn Baltruschat eindeutig zu bestätigen.

 

Die Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 1 NSchÄG vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.

 

Die gewählte Schiedsperson bedarf nach § 5 NSchÄG der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg und wird nach § 6 NSchÄG von der Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg förmlich verpflichtet.   

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Herr Andreas Baltruschat, Erpener Weg 19, 49201 Dissen a.T.W., wird mit Wirkung vom 01.05.2022 zum stellvertretenden Schiedsmann der Gemeinde Bad Rothenfelde gewählt.