Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlage verwiesen.

 

Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 27.10.2016 zugesandt (Nr. X/2016/007).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 09.05.2017 statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Mail am 15.05.2017 übersandt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 10.04.2017 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.05.2017 gegeben.

 

Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.

 

Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes  und des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ samt der dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind.

 

Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeizuführen.

 

Anschließend ist beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt werden.

 

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 - Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ - Abwägungstabelle

3 - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf

4 - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf

5 - Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf

6 - Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“, Begründung - Entwurf

7 - Umweltbericht zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan

     Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ samt avifaunistischer Bestandsaufnahme und arten-

     schutzrechtlicher Prüfung - Entwurf

 

A 1 - Geruchsgutachten (Emissionen aus der Landwirtschaft und der Kläranlage)

A 2 - Schalltechnische Stellungnahme

A 3 - Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung

A 4 - Straßenplanung

A 5 - Grünordnungsplan - Entwurf

  


Beschlussvorschlag:

 

a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wöldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wöldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert Frau Schrooten ausführlich den Sachverhalt und fasst die Eingaben aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die dazu ergangenen Abwägungsvorschläge zusammen. Bereits im Städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahr 2001 sei die betreffende Fläche als Wohnbaufläche 1. Priorität dargestellt worden. Gegenüber dem Vorentwurf seien in dem jetzt zur Diskussion stehenden Entwurf im nordwestlichen Planbereich vier Grundstücke vorgesehen, die mit je einer Stadtvilla (2 Vollgeschosse, flach geneigtes Dach) bebaut werden können. Die flache Dachform sei für verschiedene energetische Bauformen besonders gut geeignet. Des Weiteren sei die Lage der Erschließungsstraße verändert worden. Dadurch habe sich eine Neuanordnung der Bauzeilen ergeben. Bei der zwischenzeitlich durchgeführten Artenschutzprüfung haben sich keine relavanten, schützenswerten Arten ergeben. Die geplante externe Kompensationsfläche befinde sich im südlichen Ortsteil Aschendorf.

 

Vorsitzender Albers unterbricht in der Zeit von 19:05 Uhr bis 19.20 Uhr die Sitzung und gibt den Zuhörern Gelegenheit, Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen.

 

Ein Nachbar des geplanten Baugebietes ist der Auffassung, dass die Entsorgung des Regenwassers problematisch werde, da das Regenrückhaltebecken nicht am tiefsten Punkt des Geländes liege. Des Weiteren bezweifle er die Funktionsfähigkeit der geplanten Mulden-Rigole nördlich des Baugebietes zur Ableitung des Oberflächenwassers der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche. Die Frage des Nachbarn, ob eine Erweiterung der Kanalisation im Mühlenweg vorgenommen werden soll, wird von Frau Schrooten verneint. Die Frage nach den geplanten Geländehöhen wird von Frau  Schrooten dahingehend beantwortet, dass diese Daten der Straßenplanung entnommen werden können, die Gegenstand des Auslegungsverfahrens sein werden.

 

Frau Schrooten erwidert, dass die Planung des Regenrückhaltebeckens auf vorhandene Kanalhöhen abzustimmen sei und dass das Baugebiet entsprechend modelliert werde. Das anfallende Regenwasser wie auch das Wasser aus der geplanten Mulden-Rigole werde in das Regenrückhaltebecken geleitet und von dort gedrosselt in die vorhandene Regenwasserkanalisation des Mühlenwegs eingeleitet. Die Planung sei so ausgelegt, dass das Regenwasser bei Starkregen über die benachbarte Erschließungsstraße abfließe und die Baugrundstücke nicht beeinträchtige.

 

Ein Anlieger aus der nördlichen Bauzeile Am Wäldchen (östlicher Bereich) befürchtet auf seinem Grundstück eine Mehrbelastung durch das Neubaugebiet. Er befürchtet, dass das Oberflächenwasser der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche verstärkt auf sein Grundstück geleitet wird. Bauamtsleiter Rolf entgegnet, dass sich die Situation rechtlich aufgrund der Neubebauung nicht verschlechtern darf. Das Regenrückhaltebecken sei auf das „30-jährige Ereignis“ (Anm. d. Verwaltung: statistische Wiederkehrhäufigkeit von Regenereignissen) bemessen.

 

Ein weiterer Anlieger erkundigt sich nach der Häufigkeit von Arbeiten an der Kanalisation im Mühlenweg. Dazu erläutern Bauamtsleiter Rolf und Allg. Vertreterin Seydel, dass es sich um TV-Untersuchungen der Schmutzwasserkanalisation handelt. Da auch die Reparatur festgestellter Schäden zu dokumentieren ist, werden diese Untersuchungen mehrfach durchgeführt.

 

Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung ist Beig. Kebschull der Auffassung, dass die von den Anliegern geäußerten Bedenken zur befürchteten Wasserproblematik ernst genommen werden sollten. Erst vor Kurzem habe sie bei einer  Veranstaltung erfahren, dass Jahrhunderthochwasser zunehmen werden. Sie schlägt vor, bei dem südöstlichsten Baugrundstück eine Drainage vorzuschreiben und die Mulden-Rigole am nördlichen Rand des Baugebietes bis an den Hehenbruchsweg zu verlängern. Sie zeigt sich erfreut über die im Verfahren früh berücksichtigten Aspekte des energetischen Bauens und regt an, Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zu berücksichtigen.

 

Ratsvorsitzender Tesch kennt die von den Anliegern beschriebene Problematik des Oberflächenwassers. Es bestehe ein hoher Wasserdruck aus Richtung des Kleinen Berges. Insgesamt freut er sich über die aufgelockerte, durchgrünte Siedlungsstruktur. Er weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Emissionen vorkommen werden und erkundigt sich, wie die Pflanzstreifen an der Nordgrenze des Baugebietes geplant sind. Dazu führt Allg. Vertreterin Seydel aus, dass diese auf Kosten der NLG hergerichtet werden. Die entstehenden Kosten werden in die Kaufpreiskalkulation aufgenommen und so auf alle Baugrundstücke umgelegt. Die Pflanzstreifen werden als Bestandteil der Baugrundstücke veräußert. Rechtlich werden sie durch Festsetzungen im Bebauungsplan sowie in den noch zu schließenden Grundstückskaufverträgen geschützt. Die Bepflanzung erfolge mit Sträuchern, hochwachsende Bäume sind hier nicht vorgesehen.

 

Vorsitzender Albers sieht in dem geplanten Neubaugebiet eine sinnvolle Arrondierung der Siedlung, die aus dem Städtebaulichen Rahmenplan von 2001 entwickelt werden konnte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0