Sitzung: 13.02.2018 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2018/194
Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlage
verwiesen.
Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den
Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage
vom 27.10.2016 zugesandt (Nr. X/2016/007).
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 09.05.2017
statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über
diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Mail am 15.05.2017
übersandt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie
der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 10.04.2017
statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.05.2017 gegeben.
Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.
Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ samt der dazugehörigen
Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. §
3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die
zum Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser
Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind.
Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen
ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss
des Gemeinderates herbeizuführen.
Anschließend ist
beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch
Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit
örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück die
Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt werden.
Verzeichnis der
Anlagen:
1 - 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle
2 - Bebauungsplan
Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ - Abwägungstabelle
3 - 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Entwurf
4 - 45. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf
5 - Bebauungsplan
Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften - Entwurf
6 - Bebauungsplan
Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“, Begründung - Entwurf
7 - Umweltbericht
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan
Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ samt
avifaunistischer Bestandsaufnahme und arten-
schutzrechtlicher Prüfung - Entwurf
A 1 -
Geruchsgutachten (Emissionen aus der Landwirtschaft und der Kläranlage)
A 2 -
Schalltechnische Stellungnahme
A 3 -
Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung
A 4 -
Straßenplanung
A 5 - Grünordnungsplan
- Entwurf
Beschlussvorschlag:
a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am
Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wöldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion
als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“
mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt
Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4
(2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig):
a) 45. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
45. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 45. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 64 „Am
Wäldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wöldchen/Mühlenweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion
als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“
mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt
Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Anhand der als Anlage beigefügten Präsentation erläutert Frau Schrooten ausführlich den Sachverhalt und fasst die Eingaben aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie die dazu ergangenen Abwägungsvorschläge zusammen. Bereits im Städtebaulichen Rahmenplan aus dem Jahr 2001 sei die betreffende Fläche als Wohnbaufläche 1. Priorität dargestellt worden. Gegenüber dem Vorentwurf seien in dem jetzt zur Diskussion stehenden Entwurf im nordwestlichen Planbereich vier Grundstücke vorgesehen, die mit je einer Stadtvilla (2 Vollgeschosse, flach geneigtes Dach) bebaut werden können. Die flache Dachform sei für verschiedene energetische Bauformen besonders gut geeignet. Des Weiteren sei die Lage der Erschließungsstraße verändert worden. Dadurch habe sich eine Neuanordnung der Bauzeilen ergeben. Bei der zwischenzeitlich durchgeführten Artenschutzprüfung haben sich keine relavanten, schützenswerten Arten ergeben. Die geplante externe Kompensationsfläche befinde sich im südlichen Ortsteil Aschendorf.
Vorsitzender Albers unterbricht in der Zeit von 19:05 Uhr bis 19.20 Uhr die Sitzung und gibt den Zuhörern Gelegenheit, Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt zu stellen.
Ein Nachbar des geplanten Baugebietes ist der Auffassung, dass die Entsorgung des Regenwassers problematisch werde, da das Regenrückhaltebecken nicht am tiefsten Punkt des Geländes liege. Des Weiteren bezweifle er die Funktionsfähigkeit der geplanten Mulden-Rigole nördlich des Baugebietes zur Ableitung des Oberflächenwassers der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche. Die Frage des Nachbarn, ob eine Erweiterung der Kanalisation im Mühlenweg vorgenommen werden soll, wird von Frau Schrooten verneint. Die Frage nach den geplanten Geländehöhen wird von Frau Schrooten dahingehend beantwortet, dass diese Daten der Straßenplanung entnommen werden können, die Gegenstand des Auslegungsverfahrens sein werden.
Frau Schrooten erwidert, dass die Planung des Regenrückhaltebeckens auf vorhandene Kanalhöhen abzustimmen sei und dass das Baugebiet entsprechend modelliert werde. Das anfallende Regenwasser wie auch das Wasser aus der geplanten Mulden-Rigole werde in das Regenrückhaltebecken geleitet und von dort gedrosselt in die vorhandene Regenwasserkanalisation des Mühlenwegs eingeleitet. Die Planung sei so ausgelegt, dass das Regenwasser bei Starkregen über die benachbarte Erschließungsstraße abfließe und die Baugrundstücke nicht beeinträchtige.
Ein Anlieger aus der nördlichen Bauzeile Am Wäldchen (östlicher Bereich) befürchtet auf seinem Grundstück eine Mehrbelastung durch das Neubaugebiet. Er befürchtet, dass das Oberflächenwasser der nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche verstärkt auf sein Grundstück geleitet wird. Bauamtsleiter Rolf entgegnet, dass sich die Situation rechtlich aufgrund der Neubebauung nicht verschlechtern darf. Das Regenrückhaltebecken sei auf das „30-jährige Ereignis“ (Anm. d. Verwaltung: statistische Wiederkehrhäufigkeit von Regenereignissen) bemessen.
Ein weiterer Anlieger erkundigt sich nach der Häufigkeit von Arbeiten an der Kanalisation im Mühlenweg. Dazu erläutern Bauamtsleiter Rolf und Allg. Vertreterin Seydel, dass es sich um TV-Untersuchungen der Schmutzwasserkanalisation handelt. Da auch die Reparatur festgestellter Schäden zu dokumentieren ist, werden diese Untersuchungen mehrfach durchgeführt.
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung ist Beig. Kebschull der Auffassung, dass die von den Anliegern geäußerten Bedenken zur befürchteten Wasserproblematik ernst genommen werden sollten. Erst vor Kurzem habe sie bei einer Veranstaltung erfahren, dass Jahrhunderthochwasser zunehmen werden. Sie schlägt vor, bei dem südöstlichsten Baugrundstück eine Drainage vorzuschreiben und die Mulden-Rigole am nördlichen Rand des Baugebietes bis an den Hehenbruchsweg zu verlängern. Sie zeigt sich erfreut über die im Verfahren früh berücksichtigten Aspekte des energetischen Bauens und regt an, Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge zu berücksichtigen.
Ratsvorsitzender Tesch kennt die von den Anliegern beschriebene Problematik des Oberflächenwassers. Es bestehe ein hoher Wasserdruck aus Richtung des Kleinen Berges. Insgesamt freut er sich über die aufgelockerte, durchgrünte Siedlungsstruktur. Er weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Emissionen vorkommen werden und erkundigt sich, wie die Pflanzstreifen an der Nordgrenze des Baugebietes geplant sind. Dazu führt Allg. Vertreterin Seydel aus, dass diese auf Kosten der NLG hergerichtet werden. Die entstehenden Kosten werden in die Kaufpreiskalkulation aufgenommen und so auf alle Baugrundstücke umgelegt. Die Pflanzstreifen werden als Bestandteil der Baugrundstücke veräußert. Rechtlich werden sie durch Festsetzungen im Bebauungsplan sowie in den noch zu schließenden Grundstückskaufverträgen geschützt. Die Bepflanzung erfolge mit Sträuchern, hochwachsende Bäume sind hier nicht vorgesehen.
Vorsitzender Albers sieht in dem geplanten Neubaugebiet eine sinnvolle Arrondierung der Siedlung, die aus dem Städtebaulichen Rahmenplan von 2001 entwickelt werden konnte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |