Der Beschluss, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen, wurde am 26.09.2019 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/149/2019, Top 9).

Gleichzeitig wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ hat am 14.10.2019 stattgefunden; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich daran an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern am 21.10.2019 per Mail übersandt. Zeitlich parallel erfolgte mit Anschreiben vom 21.10.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 01.11.2019 gegeben.

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 19.12.2019 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. X/162/2019, TOP 4). Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.01.2020 bis einschließlich 18.02.2020 ausgelegen hat. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Die in den vorgenannten Verfahrensschritten insgesamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind in den Abwägungsunterlagen (s. Anlage 1) enthalten.

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt. Danach erfolgt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Allgemeines Wohngebiet WA in Sondergebiet SO „Augenklinik“, s. Anlage 4).

 

Verzeichnis der Anlagen:

1 – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften – Abwägungstabelle

2 – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften – Entwurf

3 – 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften – Entwurf, Begründung

4 – Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde, Anpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

A 1 – Fachbeitrag Schallschutz

A 2 – Baugrunduntersuchung, Geotechnisches Gründungsgutachten

A 3 – Wasserwirtschaftliche Stellungnahme

 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften (s. Anlage 2) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung (s. Anlage 3) wird gebilligt.

 


Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften (s. Anlage 2) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung (s. Anlage 3) wird gebilligt.

 


Frau Hübner (Planungsbüro Tischmann Loh) stellt anhand der beigefügten Präsenation die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sowie die zu beschließende Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) mit örtlichen Bauvorschriften vor. Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im Dezember 2019 wurden die NHN-Höhen und die wasserwirtschaftliche Stellungnahme in die Planung eingearbeitet, die, wie erwartet, keine gravierenden Änderungen mit sich gebracht haben. Auch die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange haben lediglich redaktionelle Ergänzungen ergeben. Nach dem Satzungsbeschluss müsse der Flächennutzungsplan berichtigt werden. Das dann dargestellte Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung „Augenklinik“ spiegelt die bereits vorhandene Nutzung des Grundstückes wieder.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0