Lidl plant die Erweiterung des
bestehenden Marktes an der Bahnhofstraße. Die Änderung und Erweiterung des
bestehenden Marktes wurden bereits am 28.02.2020 beantragt.
Die Planung sah vor, die
Erweiterung in Form eines neuen und größeren Baukörpers ca. 12 m in das östlich
liegende, in Gemeindeeigentum stehende Waldgrundstück zu rücken und
entsprechend die ca. 1.100 m² große Waldgrundstücksfläche von der Gemeinde
käuflich zu erwerben.
Mit dieser Änderungsabsicht
befasste sich der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am
23.06.2020. Das Meinungsbild in der damaligen Sitzung war zwar grundsätzlich
positiv hinsichtlich der Erweiterungsabsicht. Allerdings sollte die Erweiterung
nicht zulasten des Waldgrundstücks gehen, da sich in diesem ein Biotop i. S.
von § 30 BNatSchG entwickelt habe.
Da die Untere Naturschutzbehörde
gegenüber der Firma Lidl signalisiert hatte, dem Eingriff in den naturnahen
Bereich nicht zuzustimmen, hatte die Firma Lidl eine neue Planung eingereicht,
die in einem Ortstermin am 24.03.2021 vorgestellt wurde. Die neue Planung sieht
zwar keinen Eingriff in den östlich angrenzenden naturnahen Raum mehr vor,
allerdings überschreitet der beabsichtigte Neubau den bisher festgelegten
überbaubaren Bereich und es werden zusätzliche Parkplätze benötigt.
Dieser nunmehr beabsichtigten
Erweiterung des Lidl-Marktes wurde in der Ratssitzung durch einen
Aufstellungsbeschluss am 27.05.2021 zugestimmt.
Im Rahmen der Erweiterung sollen
durch zusätzliche Schaffung von Stellplätzen insgesamt 107 Stellplätze
entstehen. Um dieses zu realisieren, benötigt Lidl eine Teilfläche des u. g.
gemeindeeigenen Grundstücks.
In einer Besprechung am 04.11.2021
unter Teilnahme von Herrn Hassenpflug, Firma Lidl, und dem Architekten Herrn
Schmidt, ikg-Krabbe, wurde die Absicht bekundet, die entsprechende
Grundstücksfläche käuflich zu erwerben. Die auf dem unversiegelten Teilbereich
der Fläche befindlichen Bäume, müssten aber im Zuge der Stellplatzerweiterung
gefällt werden. Die Firma Lidl erklärt sich zu einer entsprechenden
Kompensation im Bereich des Flurstücks 92, Flur 3 und im Bereich des Flurstücks
7/1, der Flur 12 an der Versmolder Straße bereit.
Einzelheiten zur Übernahme der
Kompensation, zur Erschließung und zur Parkraumnutzung werden in einem
Durchführungsvertrag geregelt.
In der Ratssitzung am 16.12.2021
wurde der Verkauf einer ca. 285 m² großen Teilfläche des Flurstücks 92, 93/1
und 136/11der Flur 3, Gemarkung Bad Rothenfelde mit WC/Garagen-Gebäude und
Nebenflächen sowie einer unversiegelten Grünfläche mit Baumbestand zu Zwecke
des Anlegens von erweiterten Stellflächen im Rahmen der Lidl-Markterweiterung
zu einem Gesamtpreis von 150,- €/qm beschlossen.
In einen Abstimmungsgespräch am
01.02.2022 zwischen Vertretern von Lidl, der Gemeindeverwaltung und den
Vorsitzenden des Planungsausschusses wurden Vereinbarungen getroffen die in die
Planung eingeflossen sind oder über den Durchführungsvertrag geregelt werden.
Der von dem Planungsbüro Ibt
erarbeitete Vorentwurf der Planung zur 2. Änderung und Erweiterung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Bahnhofstraße/Lindenallee“ wurde in der
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 13.09.2022 vorgestellt.
In der Ratssitzung am 29.09.2022
wurde der Vorentwurf und auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger sonstiger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Vorentwurf fand nach Bekanntmachung am 05.10.2022 vom 13.10.
2022 bis einschließlich 15.11.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.10.2022 um Stellungnahme bis
zum 15.11.2022 gebeten.
Zwischenzeitlich liegt ein Bericht
der dendrologisches Voruntersuchung des Fachbüros Meyerrose vor, dass Aussagen
zur Durchführbarkeit der geplanten Baumaßnahmen beinhaltet. Der Inhalt wird in
der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 01.11.2023 von Herrn
Meyerrose persönlich vorgestellt und erläutert werden. In
dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollte eine
explizite Verpflichtung aufgenommen werden, dass bei der Baumaßnahme die in der
dendrologischen Voruntersuchung aufgezeigten Schutzmaßnahmen für den Erhalt der
Bäume eingehalten werden.
Neben
Herrn Meyerrose wird ein Vertreter von Lidl anwesend sein, um weitergehende
Fragen zum Bauvorhaben zu beantworten.
Die
Weiterentwicklung der Gebäudeplanung hat ergeben, dass aus
brandschutztechnischen Gründen ein Fluchtöffnung auf der Rückseite des
Marktgebäudes und ein Fluchtweg erforderlich ist. Um diesen darstellen zu
können, ist über den in der Sitzung des Rates vom 27.05.2021 beschlossenen
Geltungsbereich hinaus im vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eine westliche Teilfläche des Flurstücks 74/3
in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen worden.
Als nächster Schritt ist
öffentlich über die eingebrachten Eingaben und Stellungnahmen zu beraten. Der
Vorentwurf ist ggf. zu überarbeiten oder wird in dieser Sitzung als Entwurf
beschlossen.
Nach dem Beschluss über die
Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3
„Bahnhofstraße/Lindenallee“ samt der dazugehörigen Begründung und des
Umweltberichts erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange jeweils für die Dauer von mindestens einem Monat.
Gegenstand der Auslegung sind auch die zu den Verfahren gehörenden Fachbeiträge
und Gutachten.
Über die im Rahmen des
Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden
Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss des Gemeinderates
herbeizuführen.
Verzeichnis der Anlagen:
- Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 3
Bahnhofstraße/Lindenallee“
- Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 3
Bahnhofstraße/Lindenallee“, Planzeichnung incl. textlicher
Festsetzungen
- Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 3
Bahnhofstraße/Lindenallee“, Begründung (Umweltbericht wird
nachgereicht)
- Bestandsplan Biotoptypen zum Umweltbericht
- Artenschutzpotentialanalyse
- Umwelt- und abfalltechnische Bodenuntersuchung
- Übersichtsplan wasserwirtschaftliche
Voruntersuchung
- Lageplan wasserwirtschaftliche Voruntersuchung
- Wasserwirtschaftliche Voruntersuchung
- Raumordnerische Beurteilung
- Schalltechnische Untersuchung
- Bericht dendrologische Voruntersuchung
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 2.
Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist um eine
westliche Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bad Rothenfelde, Flur 10,
Flurstück 74/3, zu erweitern.
In dem Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist eine explizite Verpflichtung aufzunehmen,
dass bei der Baumaßnahme die in der dendrologischen Voruntersuchung
aufgezeigten Schutzmaßnahmen für den Erhalt der Bäume eingehalten werden.
Die in der
Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und
der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung und Erweiterung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Bahnhofstraße/Lindenallee“ (LIDL) mit
örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen
der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechende überarbeitete
2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3
„Bahnhofstraße/Lindenallee“ wird einschließlich der Begründung samt
Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 3 „Bahnhofstraße/Lindenallee“ mit örtlichen Bauvorschriften
mit Begründung samt Umweltbericht ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich für die Dauer eines Monats auszulegen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB sind
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung der Planentwurfsunterlagen
zu unterrichten, damit diese innerhalb eines Monats Stellungnahmen einreichen
können.